Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erhebt das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW) Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Die Gebühren werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen den Bürgern durch eine leistungsfähige Abwasserentsorgung letztlich wieder zugute. Denn die Mittel, die das KUW über die Gebühren einnimmt, werden ausschließlich für die Aufgaben des Abwasserbereiches wie das Abwasserleitungsnetz und die beiden Kläranlagen in Warburg und Daseburg eingesetzt. Die Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2024 kalkuliert und angehoben.

Für die Gebühren ab dem Jahr 2026 hat das KUW die Kalkulation auf Grundlage der Gebühr 2023, welche durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aufgestellt wurde, berechnet. 2023 wurde eine Grundgebühr für die Schmutzwassergebühr eingeführt. Mit der Grundgebühr soll verursachungsgerecht ein Teil der sogenannten Fixkosten (z. B. Abschreibungen, Personalkosten) bei der Schmutzwasserbeseitigung abgerechnet werden.

Für einen Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einer durchschnittlichen Abwassermenge von 10 m³ im Monat und einer befestigten Fläche von 160 m², ergibt sich durch die Anpassung zum 1.1.2026 eine Kostensteigerung bei der Schmutzwassergebühr in Höhe von 4,60 € im Monat.

Weitere Erläuterungen finden Sie in unseren FAQ zu den Abwassergebühren.

Ab dem 1.1.2026 gelten folgende Gebührensätze:

 

Schmutzwasser

Grundgebühr: 96,00 €/a (bisher 72,00 €/a)

Abwassergebühr: 3,14 €/m³ (bisher 2,88 €/m³)

 

Niederschlagswasser

0,53 €/m² (bisher 0,53 €/m³)

 

 

Erstellt: 22.12.2025