Die Stadtwerke Warburg betreiben das örtliche Stromnetz im Stadtgebiet Warburg. Als Netzbetreiber sind sie für den Betrieb, die Instandhaltung sowie den Ausbau des Stromnetzes verantwortlich und treiben zudem die Integration erneuerbarer Energien voran. Zur Sicherung und weiteren Steigerung der Versorgungsqualität sowie zur Reduzierung von Ausfallzeiten investieren die Stadtwerke kontinuierlich und auf hohem Niveau in das Stromnetz.

Aufgrund der hohen Dynamik im Bereich der erneuerbaren Energien sowie der fortlaufenden Veränderungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie z. B. der Anreizregulierung, Smart-Meter-Rollout u. w., besteht insbesondere in der Stromversorgung ein erheblicher Kostendruck.

Netzentgelte sind ein wesentlicher Bestandteil des Strompreises (rd. 28 %) und werden von den Netzbetreibern über die Stromlieferanten an die Verbraucher weitergegeben. Eine Kostenentlastung wirkt sich daher letztendlich über die Stromrechnung des jeweiligen Stromlieferanten der Haushalts- und Gewerbekunden aus.

Grundlage der aktuellen Senkung der Netzentgelte ist insbesondere ein Bundeszuschuss der Bundesregierung zur Entlastung der Übertragungsnetzentgelte sowie eine Entlastung für die Stadtwerke Warburg auf Grund eines überdurchschnittlichen hohen Anteils an Erzeugern von erneuerbaren Energien.

Die resultierenden Kostenreduzierungen geben die Stadtwerke Warburg vollständig an ihre Netzkunden weiter.

Im Netzgebiet Warburg entspricht die Reduzierung für Haushaltskunden einer Entlastung von rund 13 % bzw. rd. 52 € /Jahr bei einem durchschnittlichen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh. Gewerbe- und Industriekunden profitieren stärker, da sie Strom aus höheren Spannungsebenen beziehen.

In welchem Umfang die Senkung der Netzentgelte in der individuellen Stromrechnung sichtbar wird, hängt maßgeblich vom jeweiligen Stromliefervertrag mit dem Stromlieferanten ab.

Die Stadtwerke Warburg veröffentlichen auf der Internetseite ein sogenanntes fiktives Netzentgelt für einen Musterhaushalt (3.500 kWh/Jahr) zusätzlich zum geltenden Netzentgelt, um aufzuzeigen, wie hoch die Netzentgelte ohne den Bundeszuschuss ausgefallen wären. Die Stromlieferanten sind verpflichtet, in der Rechnung auf die Entlastung und das fiktive Übertragungsnetzentgelt beim Netzbetreiber hinzuweisen.

 

Typisierter Abnahmefall Netzentgelt mit Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses Fiktives Netzentgelt ohne Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses
Haushaltskunde in der Niederspannung mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh

346,60 €

398,75 €

 

Erstellt: 22.12.2025