Für viele Besucherinnen und Besucher bedeutet der Besuch der kommunalen Friedhöfe die Begegnung mit Vergänglichkeit und Tod, mit Trauer und Besinnung im Gedenken an verstorbene Angehörige und Freunde. Gleichzeitig sind Friedhöfe aber auch ein wichtiger Bestandteil des Warburger Grünsystems, sie laden ein zum Spaziergang oder zur stillen Erholung und inneren Einkehr.

15 Friedhöfe mit rund 116.449 m² Fläche liegen zurzeit in der Verantwortung des KUW. Während der größte Friedhof, der Friedhof am Stiepenweg in Warburg, mehr als drei Hektar groß ist, hat der kleinste, der Friedhof in Herlinghausen, eine Fläche von weniger als 2.000 m². Weitere drei Friedhöfe in Scherfede und Rimbeck werden von der evangelischen und katholischen Kirche verwaltet.

Grab- und Bestattungsformen

Für viele Menschen ist es beruhigend, bereits zu Lebzeiten zu wissen, wo ihr Platz nach dem Tode sein wird. Diese Seite soll Ihnen anhand einiger Kurzerläuterungen einen Überblick über die möglichen Bestattungs- und Grabarten auf der von von dem KUW verwalteten Friedhöfen bieten.

Erd- und Feuerbestattung

Grundsätzlich wird zwischen Erd- und Feuerbestattungen unterschieden.
Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung in Mitteleuropa. Hierbei wird der Körper des Verstorbenen in einem Sarg der Erde übergeben. Die Bestattung kann in einem Wahl- oder Reihengrab erfolgen, darüber hinaus sind anonyme Bestattungsformen möglich.

Aus hygienischen Gründen favorisieren viele Menschen hingegen die Feuerbestattung (Urnenbestattung). Zudem können ökonomische Gründe für diese Bestattungsart sprechen, da diese in der Regel günstiger als eine Erdbestattung ist. So genannte Brandbestattungen gab es bereits seit der Jungsteinzeit. Heute wird der Sarg mit dem bzw. der Verstorbenen in einer Feuerbestattungsanlage (Krematorium) eingeäschert. Die Aschenreste, die in eine Urne gefüllt werden, können in speziellen Urnengrabstätten, aber auch in Grabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werden.

Was heißt Ruhe- und Nutzungszeit

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden kann. Sie beträgt ab dem 01.03.2007 einheitlich 20 Jahre für alle Grabarten. Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Verlängerungen des Nutzungsrechts sind bei Wahlgrabstätten auf Antrag möglich.
Sofern eine Grabpflege durch die Angehörigen nicht sichergestellt werden kann, bieten die örtlichen Gärtnereien die Möglichkeit an, Grabpflegeverträge abzuschließen.

Klassische Grabarten

Bei den klassischen Grabarten unterscheidet man zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern sowie anonymen Gräbern für Erd- und Urnenbestattungen.

Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattung

Die Lage der Wahlgräber für Erd– und Urnenbestattung kann auf dem jeweiligen Friedhof frei gewählt werden. Für Familienangehörige, die beabsichtigen, gemeinsam bestattet zu werden, kann die Wahl nur zugunsten dieser Grabart ausfallen. Sie können die Größe der Grabstätte selbst bestimmen – von der Grabstätte für Einzelpersonen bis hin zu mehrlagigen Familiengrabstätten. Eine Wahlgrabstätte können Sie bereits vor einem Bestattungsfall erwerben, die Nutzungszeit kann über die Ruhezeit hinaus verlängert werden.

Reihengrabstätte für Erd- und Urnenbestattung

Reihengräber sind Einzelgrabstätten für Erd– oder Urnenbestattungen, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt werden. Die Lage der Grabstätte kann nicht ausgesucht werden, eine Verlängerung der einzelnen Gräber ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte eingeebnet und neu vergeben werden.

Anonyme Beisetzung für Erd- und Urnenbestattung

Bei der Bestattung in eine anonyme Grabstätte ist zu bedenken, dass die Urne oder der Sarg auf einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Fläche bestattet wird. Das Beisein von Angehörigen ist bei der Beisetzung nicht erlaubt, eine gärtnerische Gestaltung sowie das Aufstellen von Gedenkzeichen nicht möglich.

Stadtteil Anschrift PLZ
Bonenburg Borlinghauser Straße 34414 Warburg
Calenberg Dorfstraße 34414 Warburg
Daseburg Alexanderstraße 34414 Warburg
Dössel Menner Weg 34414 Warburg
Germete Untere Bergstraße 34414 Warburg
Herlinghausen Kirchberg 34414 Warburg
Hohenwepel Northeimer Straße 34414 Warburg
Menne Bördestraße 20 (rechts Richtung Feld) 34414 Warburg
Nörde Am Friedhof 34414 Warburg
Ossendorf Rabensweg/Zum Warburger Tor 16 34414 Warburg
Warburg Burgfriedhof An der Burg 34414 Warburg
Warburg Stiepenfriedhof Stiepenweg/Uhlenbreite 34414 Warburg
WarburgAltstadtfriedhof Calenberger Straße 34414 Warburg
Welda Zum Uhlenloch 34414 Warburg
Wormeln Twistetalstraße (Parkmöglichkeit gegenüber: Zur Luhmühle) 34414 Warburg
Kolumbarium Kloster Wormeln Klostergut 2
34414 Warburg

Hinweis:
Für die Friedhöfe in den Stadtteilen Rimbeck und Scherfede ist die jeweilige Kirchengemeinde
zuständig (kirchliche Friedhöfe).

Friedhof Flur Flurstück Größe
Bonenburg 2 50 4.927 m²
Calenberg 1 135 u. 46 2.380 m²
Daseburg 2 79 u. 218 8.041 m²
Dössel 5 136 3.436 m²
Germete 1 90 u. 187 5.485 m²
Herlinghausen 1 178 1.978 m²
Hohenwepel 4 212, 213, 214, 219, 174 u. 175 3.651 m²
Menne 2 6 5.120 m²
Nörde 7 264 u. 269 5.835 m²
Ossendorf 6 245 u. 97 8.828 m²
Warburg-Burgfriedhof 18 44 18.407 m²
Warburg-Stiepenwegfriedhof 31 230 31.827 m²
Warburg-Altstadtfriedhof 21 170 u. 174 8.415 m²
Welda 7 52 5.589 m²
Wormeln 2 117 2.530 m²
Gesamt 116.449 m²

Anschriften der Kirchengemeinden

Evangelische Kirchengemeinde Altkreis Warburg (pad-kg-altkreiswarburg@kkpb.de)

Anrede Name Telefon Anschrift
Ev. Kirchengemeinde Altkreis Warburg Herlinghausen z.Hd. Frau Pfarrerin Patrizia Müller 05641-8521 oder 05641-1512 Sternstraße 21 34414 Warburg
Ev. Kirchengemeinde Altkreis Warburg Scherfede-Rimbeck z.Hd. Frau Pfarrerin Patrizia Müller 05641-8521 oder 05641-1512 Scherfeder Str. 17 34414 Warburg

Katholische Pfarramt Patoralverbund Warburg (pv-warburg@erzbistum-paderborn.de)

Anrede Name Telefon Anschrift
Kath. Pfarramt Kreuz Erhöhung Bonenburg z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Anna Calenberg z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Akexander Daseburg z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Katharina Dössel z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Nikolaus Germete z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Margaretha Hohenwepel z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Antonius v. Padua Menne z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Marien Nörde z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Johannes Enthauptung Ossendorf z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Elisabeth Rimbeck z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Vincentius Scherfede z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Marien Warburg-Altstadt z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Warburg-Neustadt z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Kilian Welda z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Simon und Juda Wormeln z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg