Irreführendes Werbeschreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH

Derzeit erhalten Haushalte im Stadtgebiet Warburg Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH zum Einbau intelligenter Messsysteme, sogenannter Smart Meter. Dabei handelt es sich um ein Werbeangebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers und nicht um eine Mitteilung der Stadtwerke Warburg GmbH. Verbraucherzentralen warnen, dass die angegebenen Preise weit über den gesetzlichen Preisobergrenzen liegen.

Sie müssen auf dieses Schreiben nicht reagieren! Wenn im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein Zählerwechsel ansteht, informieren die Stadtwerke Warburg als grundzuständiger Messstellenbetreiber Sie direkt und rechtzeitig. Ein gesonderter Auftrag ist dafür nicht erforderlich.

Die Stadtwerke empfehlen, Angebote in Ruhe zu prüfen. Achten Sie insbesondere auf Anbieter, Vertragslaufzeit, einmalige und laufende Kosten sowie darauf, wer später bei Fragen oder Störungen zuständig ist. Bei Unsicherheiten stehen die Stadtwerke Warburg als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung. Auf unserer Homepage finden Sie ausführliche Informationen zum Thema Smart Meter.

Wünschen Sie ein intelligentes Messsystem bereits vor dem regulär vorgesehenen Einbau, können Sie diesen hier beauftragen. Die Stadtwerke übernehmen den Einbau und halten sich bei den jährlichen Messtellenkosten an die geltenden gesetzlichen Preisobergrenzen.

FAQ

Die folgenden Antworten erklären, wie die aktuellen Werbeschreiben einzuordnen sind, wann ein intelligentes Messsystem eingebaut wird und welche Möglichkeiten Kundinnen und Kunden im Stadtgebiet Warburg haben.

Was ist ein Smart Meter Rollout?

Seit dem 1. Januar 2025 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Rollout intelligenter Messsysteme.

Vorgesehen sind sie insbesondere bei einem Jahresstromverbrauch über 6.000 KWh, bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen oder Wärmepumpen sowie bei Erzeugungsanlagen ab 7 KW Leistung. Smart Meter unterstützen Netzbetreiber dabei, Einspeisung, Verbrauch und mögliche Engpässe besser zu erkennen, und bilden eine Grundlage für dynamische Stromtarife. Für Datenschutz und IT-Sicherheit gelten strenge gesetzliche Vorgaben.

Was hat es mit dem Schreiben der DMG auf sich?

Das Schreiben ist ein Werbeangebot der DMG Deutsche Messwesen GmbH beziehungsweise der metrify smart metering GmbH. Das Unternehmen bietet Messstellenbetrieb im Wettbewerb an. Das Schreiben stammt nicht von der Stadtwerke Warburg GmbH und wurde nicht in deren Auftrag versandt.

Muss ich auf das Schreiben reagieren?

Nein. Es besteht keine Pflicht, auf das Werbeschreiben zu antworten oder den dort angebotenen Vertrag abzuschließen. Prüfen Sie das Angebot ohne Zeitdruck und vergleichen Sie Leistungen, Gesamtkosten, Laufzeit, Kündigungsbedingungen und Zuständigkeiten.

Wer ist im Stadtgebiet Warburg für den Messstellenbetrieb zuständig?

Die Stadtwerke Warburg GmbH sind der grundzuständige Messstellenbetreiber im Stadtgebiet Warburg. Sie führen den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout durch und informieren die jeweils betroffenen Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer rechtzeitig vor dem vorgesehenen Einbau.

Darf ich einen anderen Messstellenbetreiber wählen?

Grundsätzlich können Anschlussnutzerinnen und Anschlussnutzer einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen, sofern dieser einen ordnungsgemäßen Messstellenbetrieb gewährleistet. Mit dem Wechsel entsteht ein eigener Vertrag mit dem gewählten Anbieter. Deshalb sollten vor Abschluss insbesondere Entgelte, Vertragsdauer, Kündigungsregelungen, Service und Störungsbearbeitung geprüft werden. Nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber kann das gesetzliche Auswahlrecht grundsätzlich erst nach zwei Jahren ausgeübt werden; gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys oder Smart Meter, besteht aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway. Die moderne Messeinrichtung erfasst den Stromverbrauch beziehungsweise die Einspeisung digital. Das Gateway ermöglicht die sichere, gesetzlich geregelte Kommunikation der erforderlichen Messwerte mit berechtigten Marktteilnehmern.

Ist jeder digitale Stromzähler automatisch ein Smart Meter?

Nein. Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Zähler, der Werte vor Ort anzeigt. Erst die Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway macht daraus ein intelligentes Messsystem.

Wer erhält verpflichtend ein intelligentes Messsystem?

Nach dem Messstellenbetriebsgesetz sind insbesondere Messstellen von Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 kWh auszustatten. Vorgesehen ist außerdem die Ausstattung bei bestimmten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sowie bei Erzeugungsanlagen (PV-Anlage) mit mehr als 7 kW installierter Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Rolloutvorgaben. Die Stadtwerke informieren Betroffene direkt, rechtzeitig und schriftlich.

Muss ich den gesetzlichen Einbau selbst beantragen?

Nein. Wenn Ihre Messstelle im Rahmen des gesetzlichen Rollouts an der Reihe ist, nehmen die Stadtwerke Warburg Kontakt mit Ihnen auf. Für diesen regulären Einbau ist kein gesonderter Kundenauftrag erforderlich.

Kann ich den Einbau früher wünschen?

Ja. Die Stadtwerke Warburg bieten auf Wunsch die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem kostenfrei an.

Welche Kosten gelten beim vorzeitigen Einbau durch die Stadtwerke Warburg?

Die Stadtwerke Warburg bauen kostenfrei ein. Je nach Einbaufall kommen die gesetzlich zulässigen jährlichen Entgelte für den Messstellenbetrieb hinzu. Maßgeblich sind der konkrete Einbaufall und das jeweils veröffentlichte Preisblatt der Stadtwerke Warburg.

Wie viel kostet ein Smart Meter?

Aktuell sind mind. 30 Euro brutto bei einem Jahresverbrauch von bis zu 6.000 kWh jährlich zu zahlen. Die Höhe kann bei anderen Verbrauchsgruppen, Erzeugungsanlagen, steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder zusätzlichen Steuerungseinrichtungen abweichen. Verbindlich ist das jeweils aktuelle Preisblatt.

Gelten diese Preisobergrenzen auch bei einem wettbewerblichen Anbieter?

Die gesetzlichen Preisobergrenzen bestimmen die Entgelte des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber kann mit Kundinnen und Kunden eigene Vertragsentgelte vereinbaren. Prüfen Sie deshalb die vollständigen Kosten des Angebots über die gesamte Vertragslaufzeit.

Spare ich mit einem Smart Meter automatisch Stromkosten?

Nein. Der Einbau allein garantiert keine Ersparnis. Ein Smart Meter schafft Transparenz über Verbrauchszeiten und ermöglicht die Nutzung zeitvariabler oder dynamischer Tarife. Ob sich daraus ein finanzieller Vorteil ergibt, hängt vom persönlichen Verbrauch, der zeitlichen Flexibilität, dem gewählten Stromtarif und möglichen steuerbaren Geräten ab.

Bekomme ich allein durch das Smart Meter reduzierte Netzentgelte?

Nein. Reduzierte Netzentgelte nach § 14a EnWG setzen weitere Voraussetzungen voraus, insbesondere eine erfasste steuerbare Verbrauchseinrichtung und die dafür maßgeblichen Vereinbarungen beziehungsweise Abrechnungsregeln. Der bloße Einbau eines intelligenten Messsystems reicht nicht aus.

Wer hilft bei einer Störung?

Für Betrieb und Störungsbearbeitung ist grundsätzlich der jeweilige Messstellenbetreiber zuständig. Wenn die Stadtwerke Warburg Ihr Messstellenbetreiber sind, bleiben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort Ihre Ansprechpartner. Bei einem fremden Messstellenbetreiber wenden Sie sich grundsätzlich an das von Ihnen beauftragte Unternehmen; die Stadtwerke können dessen Technik nicht ohne Weiteres warten oder entstören.

Wie sind meine Daten geschützt?

Intelligente Messsysteme müssen die gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität erfüllen. Das Smart-Meter-Gateway übermittelt nur die jeweils erforderlichen Daten an berechtigte Stellen. Die Kommunikation erfolgt nach den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards.

Worauf sollte ich vor einem Vertragsabschluss achten?

Prüfen Sie, wer Ihr Vertragspartner wird, welche einmaligen und jährlichen Entgelte anfallen, ob Preisänderungen möglich sind, wie lange der Vertrag läuft und wie er gekündigt werden kann. Klären Sie außerdem, welche Leistungen enthalten sind, wer Termine koordiniert, wer bei Störungen hilft und ob zusätzliche Verträge oder technische Voraussetzungen nötig sind. Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zu Ihrer Messstelle, zum regulären Rollout oder zum vorzeitigen Einbau wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Warburg GmbH.