Für viele Besucherinnen und Besucher bedeutet der Besuch der kommunalen Friedhöfe die Begegnung mit Vergänglichkeit und Tod, mit Trauer und Besinnung im Gedenken an verstorbene Angehörige und Freunde. Gleichzeitig sind Friedhöfe aber auch ein wichtiger Bestandteil des Warburger Grünsystems, sie laden ein zum Spaziergang oder zur stillen Erholung und inneren Einkehr.

15 Friedhöfe mit rund 116.449 m² Fläche liegen zurzeit in der Verantwortung des KUW. Während der größte Friedhof, der Friedhof am Stiepenweg in Warburg, mehr als drei Hektar groß ist, hat der kleinste, der Friedhof in Herlinghausen, eine Fläche von weniger als 2.000 m². Weitere drei Friedhöfe in Scherfede und Rimbeck werden von der evangelischen und katholischen Kirche verwaltet.

Grab- und Bestattungsformen

Für viele Menschen ist es beruhigend, bereits zu Lebzeiten zu wissen, wo ihr Platz nach dem Tode sein wird. Diese Seite soll Ihnen anhand einiger Kurzerläuterungen einen Überblick über die möglichen Bestattungs- und Grabarten auf der von von dem KUW verwalteten Friedhöfen bieten.

Erd- und Feuerbestattung

Grundsätzlich wird zwischen Erd- und Feuerbestattungen unterschieden.
Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung in Mitteleuropa. Hierbei wird der Körper des Verstorbenen in einem Sarg der Erde übergeben. Die Bestattung kann in einem Wahl- oder Reihengrab erfolgen, darüber hinaus sind anonyme Bestattungsformen möglich.

Aus hygienischen Gründen favorisieren viele Menschen hingegen die Feuerbestattung (Urnenbestattung). Zudem können ökonomische Gründe für diese Bestattungsart sprechen, da diese in der Regel günstiger als eine Erdbestattung ist. So genannte Brandbestattungen gab es bereits seit der Jungsteinzeit. Heute wird der Sarg mit dem bzw. der Verstorbenen in einer Feuerbestattungsanlage (Krematorium) eingeäschert. Die Aschenreste, die in eine Urne gefüllt werden, können in speziellen Urnengrabstätten, aber auch in Grabstätten für Erdbestattungen beigesetzt werden.

Was heißt Ruhe- und Nutzungszeit

Die Ruhezeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen ein Grab nicht neu belegt werden kann. Sie beträgt ab dem 01.03.2007 einheitlich 20 Jahre für alle Grabarten. Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Verlängerungen des Nutzungsrechts sind bei Wahlgrabstätten auf Antrag möglich.
Sofern eine Grabpflege durch die Angehörigen nicht sichergestellt werden kann, bieten die örtlichen Gärtnereien die Möglichkeit an, Grabpflegeverträge abzuschließen.

Klassische Grabarten

Bei den klassischen Grabarten unterscheidet man zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern sowie anonymen Gräbern für Erd- und Urnenbestattungen.

Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattung

Die Lage der Wahlgräber für Erd- und Urnenbestattung wird im Benehmen mit dem Friedhofsträger und dem Erwerber ausgewählt. Für Familienangehörige, die beabsichtigen gemeinsam bestattet zu werden, kann die Wahl nur zugunsten dieser Grabart ausfallen. Wahlgrabstätten sind zudem in pflegeleichten Grabanlagen sowie gestalteten Urnengemeinschaftsgrabanlagen oder Urnenbaumgemeinschaftsgrabanlagen möglich. Die Größe der Grabstellen können Sie selbst bestimmen – von der Grabstätte für Einzelpersonen bis hin zu mehrstelligen Familiengrabstätten. Eine Wahlgrabstätte können Sie bereits vor einem Bestattungsfall erwerben, die Nutzungszeit kann über die Ruhezeit hinaus verlängert werden.

Reihengrabstätte für Erd- und Urnenbestattung

Reihengräber sind Einzelgrabstätten für Erd– oder Urnenbestattungen, die zeitlich und räumlich der Reihe nach belegt werden und ausschließlich im Todesfall für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt werden. Die Lage der Grabstätte kann nicht ausgesucht werden, eine Verlängerung der einzelnen Gräber ist nicht möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit kann die Grabstätte eingeebnet und neu vergeben werden.

Anonyme Beisetzung für Erd- und Urnenbestattung

Bei der Bestattung in eine anonyme Grabstätte ist zu bedenken, dass die Urne oder der Sarg auf einer nur der Friedhofsverwaltung bekannten Fläche bestattet wird. Das Beisein von Angehörigen ist bei der Beisetzung nicht erlaubt, eine gärtnerische Gestaltung sowie das Aufstellen von Gedenkzeichen nicht möglich.

Friedhof Flur Flurstück Größe
Bonenburg, Borlinghauser Straße 2 50 4.927 m²
Calenberg, Dorfstraße 1 135 u. 46 2.380 m²
Daseburg, Alexanderstraße 2 79 u. 218 8.041 m²
Dössel, Menner Weg 5 136 3.436 m²
Germete, Untere Bergstraße 1 90 u. 187 5.485 m²
Herlinghausen, Kirchberg 1 178 1.978 m²
Hohenwepel, Northeimer Straße 4 212, 213, 214, 219, 174 u. 175 3.651 m²
Menne, Bördestraße 20 (recht Richtung Feld) 2 6 5.120 m²
Nörde, Am Friedhof 7 264 u. 269 5.835 m²
Ossendorf, Rabensweg/Zum Warburger Tor 6 245 u. 97 8.828 m²
Warburg-Antoniusfriedhof, Calenberger Straße 21 170 u. 174 8.415 m²
Warburg-Burgfriedhof, An der Burg 18 44 18.407 m²
Warburg-Stiepenfriedhof, Stiepenweg/Uhlenbreite 31 230 31.827 m²
Welda, Zum Uhlenloch 7 52 5.589 m²
Wormeln, Twistetalstraße 2 117 2.530 m²
Kolumbarium Kloster Wormeln, Klostergut 2
Gesamt 116.449 m²

Hinweis:
Für die Friedhöfe in den Stadtteilen Rimbeck und Scherfede ist die jeweilige Kirchengemeinde
zuständig (kirchliche Friedhöfe).

Anschriften der Kirchengemeinden

Evangelische Kirchengemeinde Altkreis Warburg (pad-kg-altkreiswarburg@kkpb.de)

Anrede Name Telefon Anschrift
Ev. Kirchengemeinde Altkreis Warburg Herlinghausen z.Hd. Frau Pfarrerin Patrizia Müller 05641-8521 oder 05641-1512 Sternstraße 21 34414 Warburg
Ev. Kirchengemeinde Altkreis Warburg Scherfede-Rimbeck z.Hd. Frau Pfarrerin Patrizia Müller 05641-8521 oder 05641-1512 Scherfeder Str. 17 34414 Warburg

Katholische Pfarramt Patoralverbund Warburg (pv-warburg@erzbistum-paderborn.de)

Anrede Name Telefon Anschrift
Kath. Pfarramt Kreuz Erhöhung Bonenburg z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Anna Calenberg z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Akexander Daseburg z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Katharina Dössel z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Nikolaus Germete z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Margaretha Hohenwepel z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Antonius v. Padua Menne z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Marien Nörde z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Johannes Enthauptung Ossendorf z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Elisabeth Rimbeck z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Vincentius Scherfede z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Marien Warburg-Altstadt z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Johannes Baptist Warburg-Neustadt z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Kilian Welda z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg
Kath. Pfarramt St. Simon und Juda Wormeln z.Hd. Herrn Dechant Gerhard Pieper 05641-8585 oder
05641-7443330
Kalandstraße 8 34414 Warburg