Fertigstellung neuer Grabanlagen im Stadtgebiet
Errichtung der neu gestalteten Urnen- und Baumgemeinschaftsanlagen abgeschlossen

Von links: Leander Sasse, Geschäftsführer des Kommunalunternehmens Warburg, Thomas Deist und Bernd Berlage (beide KUW), Denise Flinkmann (KUW – Friedhofsverwaltung), Bürgermeister Tobias Scherf und der erste Beigeordnete Andreas Niggemeyer vor einer großen Urnengemeinschaftsgrabanlage auf dem Warburger Stiepenfriedhof. © Hansestadt Warburg
Das Kommunalunternehmen Warburg (KUW) reagiert auf aktuelle Entwicklungen der Begräbnisformen
Während in der Vergangenheit die Sargbestattung die vorherrschende Bestattungsform war, hat sich in den vergangenen Jahren der Trend hin zu Feuerbestattungen entwickelt. Mit seinem erweiterten Angebot an Bestattungsformen reagiert das Kommunalunternehmen Warburg auf diese Entwicklungen.
„Der Trend hin zur Feuerbestattung ist seit Jahren wahrnehmbar. Die traditionelle Sargbestattung macht inzwischen lediglich 30 % der gewünschten Bestattungsform aus“, weiß Leander Sasse, Geschäftsführer des Kommunalunternehmens Warburg.
Um der Nachfrage aus der Bevölkerung gerecht zu werden, habe man in den vergangenen Jahren ein Entwicklungskonzept für die Friedhöfe erarbeitet und nun das Bestattungsportfolio entsprechend erweitert.
„Mit dem Angebot ansprechender Gemeinschaftsgrabanlagen kommen wir dem Wunsch nach modernen Bestattungsformen nach“, erklärt Bürgermeister Tobias Scherf. Die Gemeinschaftsgräber seien zudem für die Angehörigen pflegeleicht gestaltet, da die Grabpflege ausschließlich das vom Kommunalunternehmen Warburg (KUW) gestellte Personal übernimmt, fügt der Bürgermeister an.

Die große Urnengemeinschaftsgrabanlage (UGGA) auf dem Warburger Stiepenfriedhof, auf der bis zu 32 Grabstellen angelegt werden können. © Hansestadt Warburg
Urnengemeinschaftsgrabanlagen mit mittiger Stele
Zu den neu angebotenen Bestattungsformen gehören die Baum- und Urnengemeinschaftsgrabanlagen. Die ansprechend gestalteten Anlagen ersetzen die bekannten Urnenrasengrabstätten.
Die Einfassung der quadratischen Urnengemeinschaftsgrabanlagen (UGGA) besteht aus Natursteinen. An jeder Seite der Einfassung sind vier Steinplatten eingelassen. Die Steinplatten bieten die Möglichkeit, Gegenstände wie Kerzen oder Trauergestecke abzulegen.
Daten des Verstorbenen auf individuellen Bronzetafeln
Hinter jeder Steinplatte der großen UGGA (rund 18 qm) befinden sich jeweils zwei Grabstellen. Insgesamt können so bis zu 32 Grabstellen angelegt werden.
In der Mitte befindet sich eine Stele. Nach der Beisetzung haben Angehörige die Möglichkeit, eine Bronzetafel mit dem Namen sowie dem Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen an der Stele anbringen zu lassen. Die Bronzetafel wird in Richtung der Steinplatte, hinter der sich die Grabstelle befindet, ausgerichtet. Bei der Ausgestaltung der Bronzetafel gibt es nur wenige Einschränkungen; von unterschiedlichen Schriftarten bis hin zu Symbolen und Zeichen wird eine Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung angeboten.
Die Bepflanzung der UGGA besteht aus blühenden und immergrünen Bodendecker-Stauden.
Kleinere Urnengemeinschaftsgrabanlagen in den Ortschaften
Kleinere UGGA von rund acht qm für insgesamt 12 Grabstellen wurden bislang auf den Friedhöfen in Bonenburg, Daseburg, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln sowie auf dem Antoniusfriedhof in der Kernstadt errichtet. Bei Vollbelegung können die Anlagen erweitert oder an anderer Stelle neu angelegt werden.
Auf dem Burg- sowie Stiepenfriedhof in der Kernstadt wurden bereits große UGGA mit 18 qm errichtet. Bei Vollbelegung werden auch hier neue Grabanlagen an anderer Stelle angelegt.

Die große Baumgemeinschaftsgrabanlagen (BaumGGA) auf dem Warburger Stiepenfriedhof, auf der bis zu 24 Grabstellen angelegt werden können. © Hansestadt Warburg
Baumgemeinschaftsgrabanlagen mit mittiger Zierkirsche
Die Baumgemeinschaftsgrabanlagen (BaumGGA) findet man auf den Friedhöfen in Calenberg und Germete sowie in der Kernstadt auf dem Burg- und Stiepenfriedhof.
Auch sie geben ein harmonisches Bild ab. Die Einfassung mit Natursteinen ist rund gehalten. In der Mitte der Anlagen wurden japanische Zierkirschen gepflanzt. Der Baum blüht im Frühjahr üppig mit rosa Blüten. Im Herbst nimmt das mittelgrüne Laub eine gelb-orange Herbstfärbung an.
Bronzegusstafeln in unterschiedlichen Blattformen
Thematisch passend können Bronzegusstafeln in den Blattformen von Efeu, Rose oder Buche an große Natursteinquader angebracht werden, die auf der Anlage verteilt liegen. Wie bei den Urnengemeinschaftsgrabanlagen wurden auch bei den BaumGGA Steinplatten am Rand eingelassen, die Raum für die individuelle Gestaltung und Trauerverarbeitung bieten. Auch hier befinden sich hinter jeder Steinplatte jeweils zwei Grabstellen, wodurch eine Kapazität von bis zu 24 Grabstellen in einer BaumGGA gewährleistet werden kann. Die kleineren Anlagen auf den Friedhöfen der Stadtteile umfassen eine Größe von rund 16 qm. Etwa 19 qm messen die BaumGGA in der Kernstadt.
Beide Formen der Gemeinschaftsgrabanlagen können sowohl zu Lebzeiten ab dem 65. Lebensjahr als auch im Vorfeld einer Beisetzung erworben werden. „Sollte zukünftig eine Beisetzung neben z.B. einem Familienmitglied gewünscht sein, so sollte dies frühzeitig eingeplant und in die Erwerbung aufgenommen werden, damit dieser Wunsch berücksichtigt werden kann“, erklärt Denise Flinkmann vom KUW Warburg.
Infokasten:
- Die aktuell gültige Friedhofs- und Gebührensatzung sowie Informationen zu Anträgen und dem Friedhofswesen kann jederzeit online unter https://stadtwerke-warburg.de/service/downloads/friedhofswesen/ eingesehen werden.
- Bei Fragen zum Thema Friedhofswesen:
Denise Flinkmann
Telefon: 05641/92 2861
E-Mail: denise.flinkmann@stadtwerke-warburg.de
Kanalsanierungsarbeiten in der Glockenbreite, Dürerstraße und Ernst-Barlach-Straße
Ab Montag, den 20.01.2025 werden in der Glockenbreite für ca. eine Woche Kanalsanierungsarbeiten in offener Bauweise ausgeführt. Die Arbeiten erfolgen punktuell im Bereich der Hausnummern 63, 59 und 33. Aus diesem Grund muss die Straße voll gesperrt werden. Eine Umleitungsstrecke ist entsprechend ausgeschildert.
Der Anliegerverkehr ist in der Regel bis zu den Sanierungsbereichen möglich.
Anschließend werden die Arbeiten in der Dürerstraße bei Nummer 2 und der Ernst-Barlach-Straße bei Nummer 6 und 10 fortgesetzt. Auch hier sind die Straßen dann nur bis zum jeweiligen Sanierungsbereich befahrbar. Diese Arbeiten werden bis etwa Mitte Februar andauern.
Wasserzähler vor Frost schützen!
Die Stadtwerke Warburg teilen angesichts der aktuellen Temperaturen mit, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind.
Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Bei ungeschützten Zählern, die sich in nicht beheizten Räumen befinden (z. B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Die Folge sind defekte Zähler und ggfs. Wasserverluste sowie Wasserschäden in Gebäuden.
Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
Thorsten Müller feiert 25 Jahre im öffentlichen Dienst
Thorsten Müller, seit Januar 2024 als Leiter der Warburger Bäder tätig, wurde anlässlich seines 25-jährigen Jubiläums im öffentlichen Dienst in einer kleinen Feierstunde für seine Verdienste im öffentlichen Dienst geehrt. Dabei überreichte Bürgermeister Tobias Scherf dem Jubilar die Ehrenurkunde und richtete den Blick auf Thorsten Müllers bisherigen Werdegang. (mehr …)
Preisanhebung in der Trinkwasserversorgung
Höhere Preise in der Trinkwasserversorgung in Warburg
Die Stadtwerke Warburg erhöhen ab 1. Juli 2024 den Grundpreis für Hauswasserzähler (bis 16 m³/h) um 2,78 Euro/Monat (brutto1) und ab 1. Januar 2025 den Arbeitspreis für Trinkwasser um 0,27 €/m³ (brutto).
Für einen Durchschnittshaushalt mit einem monatlichen Verbrauch in Höhe von 10 m³/Monat beträgt die Mehrbelastung ab 1. Juli 2024 brutto 2,78 Euro/Monat und ab 1. Januar 2025 brutto 2,68 Euro/Monat. Falls erforderlich werden Abschlagszahlungen automatisch durch die Stadtwerke angepasst. Die Kunden müssen nichts weiter unternehmen. (mehr …)
Schließung der Stadtverwaltung und der Kommunalunternehmen Warburg „zwischen den Jahren“
Vom 23.12.2024 – 03.01.2025 sind Stadtverwaltung, die Stadtwerke Warburg GmbH (SWW) sowie das Kommunalunternehmen Warburg (KUW) eingeschränkt geöffnet.
Ab dem 06. Januar 2025 gelten für den Bürgerservice, die Wohngeldstelle sowie das Sozialamt der Hansestadt Warburg neue Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten „zwischen den Jahren“
Bürgerbüro Warburg
- geschlossen: 23.12. und 27.12.2024
- eingeschränkt geöffnet: 30.12.2024 sowie 02.01. und 03.01.2025
(08:00 – 12.00 Uhr)
Bürgerbüro Scherfede
- geschlossen: 23.12. und 27.12.2024 sowie 30.12.2024 – 03.01.2025
Sozialamt und Ordnungsamt
- eingeschränkt geöffnet: 23.12, 27.12 und 30.12.2024 sowie 02.01.und 03.01.2025 (08:00 – 12.00 Uhr)
Wohngeldstelle
- geschlossen: 23.12.2024 – 03.01.2025
Standesamt
- geöffnet: 23.12. und 27.12.2024 sowie 02.01.2025 (08.00 – 12.00 Uhr)
- geschlossen: 30.12.2024 sowie 03.01.2025
Wahlamt
eingeschränkt geöffnet: 23.12, 27.12 und 30.12.2024 sowie 02.01. und 03.01.2025 (08.00 – 12.00 Uhr)
In dringenden Fällen ist das Wahlamt telefonisch und per E-Mail erreichbar: E-Mail: wahlamt@warburg.de Tel.: 05641-92 1210
Stadtwerke Warburg und KUW
- geschlossen: 23.12.2024 – 03.01.2025
- in Notfällen jederzeit erreichbar unter der Störungs-Hotline: 05641 – 1541
Tourist – Information
- geschlossen: 24.12.2024 – 01.01.2025
- geöffnet: ab 02.01.2025
Während der eingeschränkten Öffnungszeiten vom 23.12.2024 – 03.01.2025 ist ausschließlich der Haupteingang der Stadtverwaltung geöffnet.
Notwendige Wege ins Rathaus sollten möglichst noch vor dem 23.12.2024 erledigt werden.
Neue Öffnungszeiten 2025
Ab dem sechsten Januar 2025 gelten für den Bürgerservice, die Wohngeldstelle sowie das Sozialamt der Hansestadt Warburg folgende Öffnungszeiten:
Wohngeldstelle und Sozialamt
- vormittags: montags- freitags: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr.
- nachmittags: dienstags und donnerstags: 14:00 – 16:00 Uhr
Bürgerservice
- vormittags: montags- freitags: 08.00 Uhr – 12.30 Uhr
- nachmittags: dienstags: 14:00 – 16:00 Uhr, donnerstags: 14:00 – 18:00 Uhr
Öffnungszeiten des Hallenbads im Dezember 2024 und an Neujahr
Öffnungszeiten Hallenbad Warburg im Dezember 2024 sowie am 01. Januar 2025
Das Hallenbad Warburg hat aufgrund betrieblicher Veranstaltungen
am 12. und 19. Dezember wie folgt geöffnet:
- 12. Dezember: 06:00 – 08:00 Uhr
- 19. Dezember: 06:00 – 08:00 Uhr
sowie 14:00 – 17:00 Uhr
An den Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester und Neujahr gelten die Öffnungszeiten:
- Heiligabend: 06:00 – 12:00 Uhr
- 1. und 2. Weihnachtstag: geschlossen
- Silvester: 06:00 – 12:00 Uhr
- Neujahr: geschlossen
In den Weihnachtsferien (23.12.2024 – 06.01.2025) ist das Hallenbad auch an den Vormittagen (bis 13:00 Uhr) geöffnet.
Mehr Informationen zu den Öffnungszeiten des Hallenbads:
https://stadtwerke-warburg.de/stadtwerke/schwimmbaeder/
Neues Waldbad Warburg: Fördermittelübergabe und erster Spatenstich
Zur Übergabe des EFRE-Fördermittelbescheids vom Land NRW und dem symbolischen ersten Spatenstich für das Neue Waldbad reiste Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, in die Hansestadt.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Europa ganz nah in Warburg: Rund 10,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ermöglichen den Neubau des Hallenbades und die Sanierung des Freibades für ein ‚Neues Waldbad Warburg’. Die ‚Laurentiushöhe’ ist zudem eine Idee aus der sehr erfolgreichen REGIONALE 2022 für neues Wohnen im ‚UrbanLand’. Nur mit dieser Förderunterstützung gelingt Gemeinden in unseren ländlichen Räumen – wie Warburg – die bereits hohe Lebensqualität weiter zu steigern. Unsere ländlichen Räume sind Zukunftsräume – das stellt Warburg mehr als unter Beweis.“ (mehr …)
Information zum Winterdienst in der Hansestadt Warburg
Vor Beginn der winterlichen Witterung möchte das KUW die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg auf folgende Regelungen hinweisen:
Wer ist zum Räumen und Streuen auf den Gehwegen verpflichtet?
Die Anlieger; die Straßenreinigung umfasst die wöchentliche Reinigung der Gehwege.
Die Winterwartung beinhaltet bei Schnee- und Eisglätte u.a. das Schneeräumen und das Bestreuen der Gehwege. Die von jedem Grundstückseigentümer zu entrichtende Winterdienstgebühr dient dem Räumen und Streuen der Straßen, nicht der Gehwege. Dies muss von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchgeführt werden.
Was bedeutet Räum- und Streupflicht?
Geräumt werden muss Schnee, der auf den Gehwegen liegen bleibt. Bei Glatteis muss möglichst mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) das gefahrlose Begehen des Gehweges gewährleistet werden. Dies ist im Bedarfsfall zu wiederholen. Die Verwendung von Streusalz sollte möglichst vermieden werden.
So können Pflanzen und Tiere geschützt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee nicht auf ihnen abgelagert werden.
Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten.
Wo muss geräumt und gestreut werden?
Entlang des Grundstückes auf dem Gehweg, bei Straßen ohne Gehweg ist eine Straßenfläche in einer Breite von mindestens 1,50 m zu reinigen bzw. zu räumen.
Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?
Gefallener Schnee bzw. Eisglätte ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.
Wohin mit dem Schnee?
Nach einigen Beschwerden aus den letzten Wintern eine wichtige Bitte an die Anlieger: Der Schnee ist auf dem an der Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so daß der Fahr- und Fußgängerverkehr dadurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis darf nicht auf die Fahrbahn geschoben oder geworfen werden. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, denn sollten hierdurch Unfälle entstehen, ist der Verursacher verantwortlich.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie bei der Lagerung des Schnees nicht die Grundstücke und auch nicht die Grundstückseinfahrten Ihrer Nachbarn beeinträchtigen.
Wie ist es in der Warburger Innenstadt mit dem Winterdienst?
Im barrierefrei ausgebauten Bereich der Innenstadt Warburg ist auf den Natursteinflächen die Verwendung von Streusalz nicht mehr zulässig. Um die hochwertigen Natursteine nachhaltig zu schonen, darf hier nur noch mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden, z.B. Blähton, Blähschiefer, Bims oder Lava.
Entsprechendes Streumaterial ist im Fachhandel erhältlich.
Wo räumt und streut das Kommunalunternehmen?
Die Gehwege vor den städtischen Grundstücken werden von privaten Kräften oder auch vom KUW im Auftrag der Hansestadt Warburg geräumt.
Die Räum- und Streupflicht der städtischen Straßen erstreckt sich bei Vorliegen einer allgemeinen Straßenglätte auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Eine grundsätzliche Räum- und Streupflicht der Hansestadt Warburg auf allen Verkehrsflächen besteht daher nicht. Auch muss eine allgemeine Glätte oder Schneelage vorliegen; eine einzelne zugefrorene Stelle allein reicht noch nicht aus, um eine Alarmierung des Winterdienstes zu rechtfertigen.
Gleichwohl ist in der Vergangenheit im Rahmen der Daseinsvorsorge ein freiwilliger flächendeckender Winterdienst in allen Straßen angestrebt worden.
Kreisstraßen werden vom Kreis Höxter, Land- und Bundesstraßen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Hier streut nicht das KUW!
Nach den positiven Erfahrungen der letzten Winter wird auch im kommenden Winter erneut ein differenzierter Winterdienst durchgeführt. Die vergangenen Winter haben gezeigt, dass sich die Bevölkerung gut auf die Wetterverhältnisse einstellen kann und besonnen reagiert.
Im Rahmen des differenzierten Winterdienstes werden nur noch die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen von Schnee geräumt werden, bei denen eine Streupflicht besteht. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsstellenleitern und Ortsvorstehern für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erstellt.
Bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte werden jedoch nach wie vor alle Straßen gestreut, ebenso bei großen Schneemengen. Hierbei gilt jedoch, dass Streusalz seine Wirkung bis max. -8 ° entfalten kann, Feuchtsalz bis max. -15°. Bei stärkerem Frost kann die Glätte daher nicht mehr bekämpft werden.
Straßen, die nur geringen Verkehrsfluss haben und zudem keine Gefällstrecken sind, wie z.B. Wohnstraßen, werden nur noch bei starkem Schneefall oder eben Glatteis geräumt.
Zudem werden die Bürger um Verständnis gebeten, dass zuerst verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Stellen von Schnee und Eis befreit werden müssen. Alle anderen Straßen können im Bedarfsfall erst später geräumt werden. Der Räumdienst des KUW beginnt so, dass werktags um 07.00 Uhr die Hauptverkehrsstraßen so gut wie möglich befahrbar sind, samstags um 08.00 Uhr, und sonn- und feiertags um 09.00 Uhr. Er endet an allen Tagen spätestens um 20.00 Uhr.
Der Schnee wird seitens der Räumfahrzeuge immer auf die Straßenseite geschoben, auf der sich die Regeneinläufe befinden; so wird vermieden, dass getauter Schnee auf der Straße anfrieren kann. Bei großen Schneemengen ist es manchmal so, dass dadurch auch Grundstückseinfahrten zugeschoben werden können. Das ist kein böser Wille, sondern unabänderlich, denn der Schnee kann vom Räumfahrzeug ja nicht mitgenommen werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer witterungsbedingt zu verhalten, sein Fahrzeug winterfest zu machen und sein Fahrverhalten der Witterung anzupassen. Hierzu gehört auch eine der Witterung entsprechende Bereifung.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss wissen, dass der Winterdienst insbesondere bei starken Schneefällen oder Extremwetterlagen wie Blitzeis seine Grenzen hat.
Baumaßnahme Hohenwepel Kerspöhle in der KW 43
Vollsperrung der Kehrspöhle ab Montag, 21. Oktober 2024.
Ab der KW 43 werden die Kanalanlagen in der Hohenwepeler Kehrspöhle durch das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW) umfassend erneuert. Zusätzlich verstärken die Stadtwerke Warburg das vorhandene Stromnetz in der Straße, um dieses den steigenden Anforderungen anzupassen.
Anwohner erreichen Grundstücke
Damit die notwendige Maßnahme umgesetzt werden kann, muss die Kehrspöhle zwischen den Kreuzungen Buchenpfad und Wiesengrund ab Montag, 21. Oktober 2024, voll gesperrt werden. Anwohner erreichen weiterhin ihre Grundstücke.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kanalsanierungsarbeiten in der Kollwitzstraße, Glockenbreite und Bonenburg
Bis Mitte November werden von der Firma Diringer & Scheidel in der Kolwitzstraße zwischen den Nummer 2 bis 8, der Glockenbreite zwischen den Nummer 3 bis 63 und Bonenburg geschlossene Kanalsanierungsarbeiten durchgeführt. Es sind hierfür keine Straßenaufbrüche notwendig.
Das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg bittet um Verständnis, dass es im Bereich der Schächte durch Sanierungsfahrzeuge zu Behinderungen kommen kann.
Weiterhin ist gelegentlich mit Einschränkungen bei der Kanalbenutzung zu rechnen.
Neues Waldbad Warburg – Start in greifbarer Nähe
Neues Waldbad Warburg – Start in greifbarer Nähe

Neues Waldbad Warburg – Freibad – © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH
Nach intensiven förderrechtlichen Abstimmungen mit den Fördergebern bei Bund und Land NRW können die Bauarbeiten zum Neubau des Neuen Waldbades jetzt ausgeschrieben und in Kürze begonnen werden. Die Baumaßnahmen werden derzeit ausgeschrieben und sollen mit dem Abriss u.a. des alten Freibadgebäudes im IV. Quartals 2024 beginnen. Je nach Witterung schließen sich dann Ende 2024/Anfang 2025 die Erdbauarbeiten sowie der Beginn der Hochbauarbeiten an.
Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neuen Waldbades einschl. der Sanierung des Freibades ist nach rund 2 ½-jähriger Gesamtbauzeit für das Jahr 2027 vorgesehen.
„Wir freuen uns sehr, dass wir in guter Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den Fördergebern von Bund und Land NRW nun den Startschuss für das größte Investitionsprojekt in der Geschichte der Hansestadt Warburg geben können“, macht Bürgermeister Tobias Scherf deutlich. „Mit dem Neuen Waldbad sichern wir die Zukunft des Schwimmens in Warburg und können einerseits unsere pflichtige Aufgabe des Schulschwimmens optimal durchführen. Ebenso verbessern wir auch sehr wesentlich die Attraktivität für Freizeit- und Vereinsschwimmer und ermöglichen das sichere Erlernen des Schwimmens in der Region“, so der Bürgermeister.
„Unser Dank gilt allen Beteiligten bei der Fördermittelakquise, insbesondere unseren Abgeordneten Christian Haase MdB und Matthias Goeken MdL sowie Frau Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich alle äußerst engagiert für unser großartiges Badprojekt in Warburg eingesetzt haben“, so Herr Bürgermeister Tobias Scherf.
Der Rat der Hansestadt Warburg hat zuletzt in seiner Sitzung am 04.06.2024 nach zusätzlicher Förderempfehlung des Landes NRW für Fördermittel der Europäischen Union in Höhe von rd. 10,2 Mio. € den Beschluss aus 2023 zum Neubau des Neuen Waldbades bei Sanierung des Freibades bestätigt.
Unter Berücksichtigung der bereits zuvor in Aussicht gestellten Bundesfördermittel aus dem Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2022) in Höhe von 6 Mio. € stehen für das Gesamtprojekt mit Kosten in Höhe von rd. 25,5 Mio. € nun erfreulich hohe Förderempfehlungen in Höhe von insgesamt rd. 16,2 Mio. € zur Verfügung.
(mehr …)
Öffnung des Hallenbades nach den Sommerferien: Preisanpassungen und Öffnungszeiten
Hallenbad nach den Sommerferien wieder geöffnet
Am Mittwoch, 21. August, öffnet das Hallenbad Warburg nach der Revisionsphase wieder seine Türen.
Bis zum Ende der Warburger Oktoberwoche gelten dann die „Sommeröffnungszeiten“.
Anschließend läuft der Schwimmbetrieb wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Sommeröffnungszeiten:
vormittags:
montags – freitags: 06:00 – 08:00 Uhr Frühschwimmen
nachmittags:
montags: | 14:00 – 20:00 Uhr |
dienstags: | 13:00 – 20:00 Uhr |
mittwochs: | 14:00 – 18:00 Uhr |
donnerstags: | 14:00 – 20:00 Uhr |
freitags: | 14:00 – 20:00 Uhr |
samstags: | 07:00 – 18:00 Uhr |
sonntags: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Aufgrund der gestiegenen Betriebs- und Dienstleistungskosten sowie der allgemeinen inflationsbedingten Preissteigerungen werden die Eintrittspreise für das Hallenbad angepasst. Die Preise für Kinder, Jugendliche und Schwerbehinderte etc. können stabil gehalten werden. Für Kinder bis 3 Jahre wird weiterhin kein Eintritt erhoben.
Preise:
Derzeit werden Einzel-, Zehner- und Dreißigerkarten angeboten.
Erwachsene:
Einzelkarte: | 4,00 € |
10erkarte: | 37,50 € |
30er Karte: | 104,00 € |
Ermäßigungen:
Für Kinder (4 – 16 Jahre), Schüler, Studenten (bis 25 Jahre), Jugendliche, Schwerbehinderte, Empfänger von Sozialleistungen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW des Kreises Höxter gelten folgende Eintrittspreise:
Einzelkarte: | 2,00 € |
10erkarte: | 16,00 € |
30er Karte: | 40,00 € |
Für Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) unter 26 Jahren ist der Eintritt frei.
Weitere Informationen:
Ab 19.08.2024: Kanaluntersuchungsarbeiten in Daseburg und Herlinghausen
Ab Montag, den 19.08.2024, werden in Daseburg und Herlinghausen Kanaluntersuchungsarbeiten durchgeführt.
Zunächst wird die öffentliche Kanalisation mit einer Hochdruckspültechnik gereinigt. Sind keine Entlüftungen oder Rückstauverschlüsse in der häuslichen Abwasseranlage vorhanden, kann es zu Spritzwasseraustritten an Bodeneinläufen oder Toiletten, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen, kommen.
Diese Bodenabläufe sollten daher von den Hauseigentümern abgedeckt werden.
Anschließend erfolgt die Kamerabefahrung des Kanalnetzes. Die bis Ende Oktober andauernden Spül- und Untersuchungsarbeiten werden von der Firma Veolia ausgeführt.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Malwettbewerb für Kinder der 3. Klassen zum Thema „Sonnige Zukunft“ (Tag der Daseinsvorsorge)
Der von den Stadtwerken Warburg ausgelobte Malwettbewerb enthielt folgende Fragestellungen: Wie stellen sich Kinder unsere sonnige Zukunft vor? Wie entsteht Strom aus der Sonne? Welche Vorstellungen haben die Kinder zum Thema sonniger Zukunft? (mehr …)
Ab 7.7.2024: Schließung des Warburger Hallenbades während der Sommerferien
Wie in den Vorjahren benötigt das in die Jahre gekommene Warburger Hallenbad eine sog. Revisionszeit. Diese fällt in diesem Jahr in die Zeit der NRW-Sommerferien.
In der Hansestadt Warburg wird ein kombiniertes Hallen- und Freibad (Neues Waldbad) auf dem Gelände des Warburger Waldbades gebaut. Da bereits mit Baumfällarbeiten begonnen wurde und somit das Waldbad bis zur Eröffnung des Neuen Waldbades nicht genutzt werden kann, wird das Warburger Hallenbad ganzjährig bis zur Eröffnung des Neuen Waldbads betrieben.
Nichtsdestotrotz müssen Revisionsarbeiten wie die gründliche Reinigung, Wartung bestimmter Geräte und Installationen sowie ggfs. Reparaturen durchgeführt werden.
Der günstigste Zeitraum für die Durchführung dieser Arbeiten sind die Sommerferien. Erfahrungsgemäß wird das Hallenbad während dieser Zeit von Badegästen am schwächsten genutzt. Zudem findet kein Schulschwimmen statt.
Das Hallenbad schließt am 07.07.2024 um 12 Uhr und geht in die Revision.
Die Stadtwerke Warburg GmbH bittet für diese Maßnahme um Verständnis.
Ab 17.6.2024: Baumaßnahmen in der Anton-Böhlen-Straße
Die Stadtwerke Warburg GmbH wird ab Montag, 17. Juni, Baumaßnahmen zur Sanierung der Wasserleitungen in der Anton-Böhlen-Straße durchführen. In diesem Zuge wird auch die Löschwasserversorgung im Industriegebiet Obere Hilgenstock verbessert.
Zum Tag der Daseinsvorsorge: Angebote und Aktionen der Stadtwerke Warburg am 21. Juni 2024
Im Juni findet der Tag der Daseinsvorsorge statt. Zu diesem Anlass öffnen die Stadtwerke Warburg und das Kommunalunternehmen Warburg ihre Türen und bieten zwei Führungen am 21. Juni 2024 und eine Aktion für die Warburger Grundschulen an.
Bundesweit geben Stadtwerke und kommunale Unternehmen am Tag der Daseinsvorsorge einen Überblick über ihre Tätigkeiten, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. (mehr …)
Neues Waldbad: Förderzusage aus europäischen Fördermitteln seitens des Landes NRW
Die Hansestadt Warburg erhält eine weitere Förderempfehlung der Auswahljury beim Land NRW in Höhe von bis zu 40 % der Gesamtkosten von 25,5 Millionen €

Neues Waldbad Warburg – Freibad – © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH
„Die erneute Auswahl bei der Fördermittelvergabe des Landes NRW ist ein herausragender Erfolg unserer guten und zielstrebigen Arbeit, der Beharrlichkeit und dem eisernen Willen, das großartige Projekt „Neues Waldbad“ gemeinsam mit allen Beteiligten und Fördergebern auf den Weg zu bringen. Ich danke für das Engagement der Projektgruppe in unserer Verwaltung sowie den ausführenden Stadtwerken unter der Leitung vom Ersten Beigeordneten Andreas Niggemeyer und Geschäftsführer Leander Sasse“, so Bürgermeister Tobias Scherf. (mehr …)
Preisanhebung in der Trinkwasserversorgung
Höhere Preise in der Trinkwasserversorgung in Warburg
Die Stadtwerke Warburg erhöhen ab 1. Juli 2024 den Grundpreis für Hauswasserzähler (bis 16 m³/h) um 2,78 Euro/Monat (brutto1) und ab 1. Januar 2025 den Arbeitspreis für Trinkwasser um 0,27 €/m³ (brutto).
Für einen Durchschnittshaushalt mit einem monatlichen Verbrauch in Höhe von 10 m³/Monat beträgt die Mehrbelastung ab 1. Juli 2024 brutto 2,78 Euro/Monat und ab 1. Januar 2025 brutto 2,68 Euro/Monat. Falls erforderlich werden Abschlagszahlungen automatisch durch die Stadtwerke angepasst. Die Kunden müssen nichts weiter unternehmen. (mehr …)
Stadtwerke und Hansestadt spenden Fahrzeug in die Ukraine
Der „Weltwassertag“ steht jedes Jahr unter einem anderen Motto. 2024 wurde das Motto „Water for Peace“, also „Wasser für den Frieden“, gewählt.
Die Stadtwerke Warburg nehmen das Motto nun zum Anlass, die Übergabe der im vergangenen Jahr erfolgten Spende zu veröffentlichen.
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Thorsten Müller übernimmt die Leitung der Warburger Bäder
Seit Anfang Januar ist das Büro im Warburger Hallenbad sein neuer Arbeitsplatz: Thorsten Müller ist das neue Gesicht der Warburger Bäderleitung. Damit übernimmt er das Aufgabengebiet von Stefan Bosse, der Ende Juni in Ruhestand tritt.
(mehr …)
Auswechslung der Strom- und Trinkwasserzähler im Stadtgebiet Warburg
Turnusmäßiger Wechsel der Stromzähler und Wasserzähler ab KW 11
Die Stadtwerke Warburg GmbH hat mit der turnusmäßigen Auswechselung von Stromzählern bzw. Wasserzählern in dieser Woche begonnen.
Aus prozesstechnischen Gründen können leider keine Wechseltermine vorab vereinbart werden. Sollte niemand angetroffen werden, ist eine Terminvereinbarung im Nachhinein möglich.
Die Arbeiten werden durch Mitarbeiter der Stadtwerke Warburg bzw. bei Auswechselung der Wasserzähler durch die Unternehmen Balluff GmbH & Co. KG und IWK GmbH & Co. KG aus Scherfede durchgeführt. Alle Mitarbeiter können eine Bescheinigung vorlegen, die zum Zähleraustausch berechtigt.
Die Zählerwechsel sind erforderlich aufgrund der im Eichgesetz genannten Fristen.
Die Stadtwerke Warburg bitten alle betroffenen Haushalte und Gewerbebetriebe um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.
Bauarbeiten in der Eichendorffstraße auf der Warburger Hüffert
In der Eichendorffstraße auf der Warburger Hüffert sind Instandsetzungsmaßnahmen nötig. Geplanter Baubeginn ist die 11. Kalenderwoche 2024.
Die Hansestadt Warburg führt in Zusammenarbeit mit der KUW und den Stadtwerken Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Eichendorffstraße in Warburg durch.
Dabei ist geplant, die Asphaltdecke der Fahrbahn auf der Gesamtlänge von 245 Metern sowie den Pflasterbelag des Gehweges neu einzubauen.
In diesem Zusammenhang werden die Stadtwerke Warburg die Strom- und Trinkwasserleitungen erneuern. Das KUW wird Reparaturarbeiten an den Abwasserleitungen vornehmen.
Insgesamt investieren Hansestadt Warburg, Stadtwerke und KUW rund 400.000, – € in die Maßnahme. Der Baubeginn ist für die 11. Kalenderwoche geplant. Es wird mit einer voraussichtlichen Bauzeit von ca. vier Monaten gerechnet.
In dieser Zeit ist mit Behinderungen in der Eichendorffstraße zu rechnen. Zeitweise wird eine Sperrung der Arbeitsbereiche notwendig sein. Hierrüber wird die bauausführende Firma rechtzeitig gesondert informieren. Die Müllentsorgung wird zeitweise über die angrenzenden Straßen erfolgen.
Im Zuge der Baumaßnahme wird die Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel) mitverlegt. Anlieger, die einen Breitbandanschluss möchten, diesen aber noch nicht bestellt haben, sollten sich zeitnah mit einem Anbieter in Verbindung setzen, um den Anschluss zu erhalten. Für Rückfragen hierzu steht Wolfgang Voss von der Stadtverwaltung unter Tel 05641-92-1208 zur Verfügung.
Nach Erneuerung der Straßenoberflächen werden Aufbrüche unter Umständen für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren nur in Ausnahmefällen möglich sein, da sich die Hansestadt Warburg vorbehält, eine Aufbruch-Sperre für die erneuerten Flächen auszusprechen.
Die Hansestadt Warburg, die Stadtwerke Warburg und das KUW bitten um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.
Verlegung von Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen in den Stadtteilen Bonenburg und Scherfede
Die Stadtwerke Warburg GmbH und das KUW AÖR teilen mit, dass im März 2024 mit zwei Baumaßnahmen in den Stadtteilen Bonenburg und Scherfede sowie von Bonenburg Richtung Willebadessen-Borlinghausen begonnen wird.
Am 04.03.2024 wird mit der Anbindung der Trinkwasserleitung an die Ortschaft Borlinghausen begonnen. Für die Baumaßnahme ist es erforderlich, die Bellinggradstraße in Bonenburg für rd. sechs bis acht Wochen voll zu sperren. Durch diese Maßnahme ist es möglich, den Willebadessener Ortsteil Borlinghausen mit Trinkwasser aus dem Stadtgebiet Warburg zu versorgen. Verträge hierüber waren bereits im Jahr 2022 geschlossen worden.
Am 11.03.2024 wird mit der Anbindung der Ortschaft Bonenburg an die Trinkwasserverbundleitung der Stadtwerke Warburg begonnen. Die Dauer der Baumaßnahme soll nach ca. 10 Wochen beendet sein. Diese Maßnahme wird verknüpft mit der Anbindung der Abwasserleitung an die Zentralkläranlage in Warburg. Mit Behinderungen des Straßenverkehrs zwischen Bonenburg und Scherfede ist zu rechnen.
Im Zuge beider Maßnahmen werden die Mittelspannungsleitungen erneuert werden.
Für die entstehenden Behinderungen bitten das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg und die Stadtwerke Warburg um Verständnis.
Neues Waldbad – Baufeldräumung
Die Vorarbeiten zum Baubeginn für das Neue Waldbad in Warburg schreiten weiter voran.
Nach zwischenzeitlich erfolgter „Schürfung“ zur tiefergehenden Untersuchung des Baugrundes wird nun in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden des Kreises Höxter die Baufeldräumung mit der notwendigen Fällung eines Teils des alten Baumbestandes erfolgen. Aus naturschutzfachlichen Gründen ist dies nur außerhalb von Brutzeiten bis Ende Februar möglich.
Dabei werden 48 ältere Bäume gefällt, die im Baufeld bzw. in den später bei der Baumaßnahme anzulegenden Außenanlagen des neuen Waldbades liegen. Bei der Maßnahme können 105 Bäume auf dem Gesamtgelände erhalten werden.
Als Ersatzpflanzungen werden auf dem Gelände des Neuen Waldbades 42 Bäume nach Umsetzung der Baumaßnahmen neu gepflanzt. In der Umgebung sowie auf umliegenden städtischen Grundstücken entstehen noch 54 Baum-Neuanpflanzungen zum naturschutzfachlichen Ausgleich (Faktor 1:2). Bei den Neuanpflanzungen wird Wert bei der Baumauswahl auf zukunfts- und klimaresistente Bäume gelegt, die sich in die natürliche Umgebung des neuen Waldbades einfügen.
Zusätzlich werden im Rahmen der Bauausführung u.a. Dachbegrünungen vorgesehen, Gehölzstreifen angelegt, Schnitthecken und Gebüschstreifen gepflanzt.
Der naturschutzfachliche Ausgleich hat für die Hansestadt Warburg sowie die ausführenden Stadtwerke Warburg hohe Priorität und gilt als Richtschnur für die weitere bauliche Umsetzung.
Stadtwerke Warburg GmbH und Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AÖR investieren 2024 rund 20 Mio. € in Infrastruktur
Auch in diesem Jahr investieren die Stadtwerke Warburg GmbH und das Kommunalunternehmen Warburg AÖR erheblich in die Infrastruktur zur Versorgung der Menschen und Unternehmen im Stadtgebiet. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Investitionen um 6 Mio. € auf insgesamt 20 Mio. Euro.
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Öffnungszeiten am Rosenmontag (12.02.2024)
Öffnungszeiten der Stadtwerke Warburg GmbH, des KUW und der Stadtverwaltung am Rosenmontag
Am Rosenmontag (12.02.2024) sind die Büros der Stadtwerke Warburg GmbH, des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg AöR und der Stadtverwaltung bis 12:00 Uhr besetzt.
Das Hallenbad ist am Rosenmontag ganztägig geschlossen. Die Tourist-Information hat bis 13:00 Uhr geöffnet.
Neues Waldbad – bauvorbereitende Maßnahmen
Die Vorarbeiten zum Baubeginn für das Neue Waldbad in Warburg schreiten voran.
In Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter sowie mit den Fördergebern finden derzeit förderunschädliche bauvorbereitende Maßnahmen auf dem Gelände des Waldbades statt. Hierzu mussten bereits jetzt drei Bäume entnommen werden, da in der nächsten Woche eine sogenannte „Schürfung“ zur tiefergehenden Untersuchung des Baugrundes erfolgt.
Im Weiteren sollen noch im Februar weitere Bäume zur Räumung des Baufeldes entnommen werden. Ersatzpflanzungen auf dem Gelände des Neuen Waldbades sowie auf umliegenden städtischen Grundstücken werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises im Rahmen der Bauausführung vorgesehen. Die Hansestadt Warburg sowie die Stadtwerke Warburg stehen hier in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planern im engen Austausch mit den Genehmigungsbehörden des Kreises.
Ein Baubeginn ist weiter im Frühjahr dieses Jahres nach abschließender Vorlage der Baugenehmigung vorgesehen.
Parallel arbeiten die Hansestadt Warburg sowie die Stadtwerke Warburg GmbH an der Bewilligung in Aussicht gestellter Fördermittel. Auch hier sind abschließende Entscheidungen noch in den nächsten Wochen zu erwarten, sodass ein Baubeginn weiter im Frühjahr angestrebt wird.
Beendigung der Chlorung des Trinkwassers
Chlorung des Trinkwassers in Warburg ist zum 08.01.2024 beendet worden
Das Wasser des Warburger Brunnes war vorsorglich und ausnahmsweise aufgrund des Hochwassers in dem Bereich gechlort worden. Dies war eine reine Vorsichtsmaßnahme, um mögliche Verunreinigung vorzubeugen.
Die dort eingesetzte UV-Strahlung zur Desinfektion des Trinkwassers funktioniert im Normalbetrieb mehr als ausreichend gut. Dies wird regelmäßig vom Gesundheitsamt des Kreises Höxter bestätigt.
Information zum Winterdienst in der Hansestadt Warburg
Vor Beginn der winterlichen Witterung möchte das KUW die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg auf folgende Regelungen hinweisen:
Wer ist zum Räumen und Streuen auf den Gehwegen verpflichtet?
Die Anlieger; die Straßenreinigung umfasst die wöchentliche Reinigung der Gehwege. Die Winterwartung beinhaltet bei Schnee- und Eisglätte u.a. das Schneeräumen und das Bestreuen der Gehwege. Die von jedem Grundstückseigentümer zu entrichtende Winterdienstgebühr dient dem Räumen und Streuen der Straßen, nicht der Gehwege. Dies muss von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchgeführt werden.
Was bedeutet Räum- und Streupflicht?
Geräumt werden muss Schnee, der auf den Gehwegen liegen bleibt. Bei Glatteis muss möglichst mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) das gefahrlose Begehen des Gehweges gewährleistet werden. Dies ist im Bedarfsfall zu wiederholen. Die Verwendung von Streusalz sollte möglichst vermieden werden. So können Pflanzen und Tiere geschützt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee nicht auf ihnen abgelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten.
Wo muss geräumt und gestreut werden?
Entlang des Grundstückes auf dem Gehweg, bei Straßen ohne Gehweg ist eine Straßenfläche in einer Breite von mindestens 1,50 m zu reinigen bzw. zu räumen.
Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?
Gefallener Schnee bzw. Eisglätte ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.
Wohin mit dem Schnee?
Nach einigen Beschwerden aus den letzten Wintern eine wichtige Bitte an die Anlieger: Der Schnee ist auf dem an der Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so daß der Fahr- und Fußgängerverkehr dadurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis darf nicht auf die Fahrbahn geschoben oder geworfen werden. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, denn sollten hierdurch Unfälle entstehen, ist der Verursacher verantwortlich.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie bei der Lagerung des Schnees nicht die Grundstücke und auch nicht die Grundstückseinfahrten Ihrer Nachbarn beeinträchtigen.
Wie ist es in der Warburger Innenstadt mit dem Winterdienst?
Im barrierefrei ausgebauten Bereich der Innenstadt Warburg ist auf den Natursteinflächen die Verwendung von Streusalz nicht mehr zulässig. Um die hochwertigen Natursteine nachhaltig zu schonen, darf hier nur noch mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden, z.B. Blähton, Blähschiefer, Bims oder Lava. Entsprechendes Streumaterial ist im Fachhandel erhältlich.
Wo räumt und streut das Kommunalunternehmen?
Die Gehwege vor den städtischen Grundstücken werden von privaten Kräften oder auch vom KUW im Auftrag der Hansestadt Warburg geräumt.
Die Räum- und Streupflicht der städtischen Straßen erstreckt sich bei Vorliegen einer allgemeinen Straßenglätte auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Eine grundsätzliche Räum- und Streupflicht der Hansestadt Warburg auf allen Verkehrsflächen besteht daher nicht. Auch muss eine allgemeine Glätte oder Schneelage vorliegen; eine einzelne zugefrorene Stelle allein reicht noch nicht aus, um eine Alarmierung des Winterdienstes zu rechtfertigen. Gleichwohl ist in der Vergangenheit im Rahmen der Daseinsvorsorge ein freiwilliger flächendeckender Winterdienst in allen Straßen angestrebt worden.
Kreisstraßen werden vom Kreis Höxter, Land- und Bundesstraßen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Hier streut nicht das KUW!
Nach den positiven Erfahrungen der letzten Winter wird auch im kommenden Winter erneut ein differenzierter Winterdienst durchgeführt. Die vergangenen Winter haben gezeigt, dass sich die Bevölkerung gut auf die Wetterverhältnisse einstellen kann und besonnen reagiert.
Im Rahmen des differenzierten Winterdienstes werden nur noch die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen von Schnee geräumt werden, bei denen eine Streupflicht besteht. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsstellenleitern und Ortsvorstehern für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erstellt.
Bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte werden jedoch nach wie vor alle Straßen gestreut, ebenso bei großen Schneemengen. Hierbei gilt jedoch, dass Streusalz seine Wirkung bis max. -8 ° entfalten kann, Feuchtsalz bis max. -15°. Bei stärkerem Frost kann die Glätte daher nicht mehr bekämpft werden.
Straßen, die nur geringen Verkehrsfluss haben und zudem keine Gefällstrecken sind, wie z.B. Wohnstraßen, werden nur noch bei starkem Schneefall oder eben Glatteis geräumt.
Zudem werden die Bürger um Verständnis gebeten, dass zuerst verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Stellen von Schnee und Eis befreit werden müssen. Alle anderen Straßen können im Bedarfsfall erst später geräumt werden. Der Räumdienst des KUW beginnt so, dass werktags um 07.00 Uhr die Hauptverkehrsstraßen so gut wie möglich befahrbar sind, samstags um 08.00 Uhr, und sonn- und feiertags um 09.00 Uhr. Er endet an allen Tagen spätestens um 20.00 Uhr.
Der Schnee wird seitens der Räumfahrzeuge immer auf die Straßenseite geschoben, auf der sich die Regeneinläufe befinden; so wird vermieden, dass getauter Schnee auf der Straße anfrieren kann. Bei großen Schneemengen ist es manchmal so, dass dadurch auch Grundstückseinfahrten zugeschoben werden können. Das ist kein böser Wille, sondern unabänderlich, denn der Schnee kann vom Räumfahrzeug ja nicht mitgenommen werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.
Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer witterungsbedingt zu verhalten, sein Fahrzeug winterfest zu machen und sein Fahrverhalten der Witterung anzupassen. Hierzu gehört auch eine der Witterung entsprechende Bereifung.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss wissen, dass der Winterdienst insbesondere bei starken Schneefällen oder Extremwetterlagen wie Blitzeis seine Grenzen hat.
Schließung Warburger Waldbad und Öffnung Warburger Hallenbad
Schließung des Warburger Waldbades am Sonntag, 10. September 2023 um 19.00 Uhr – mit einem Saisonabschluss-Grillen und dem traditionellen Hundeschwimmen ab 15.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr
Die Stadtwerke Warburg schließen das Warburger Waldbad regulär am 10. September 2023 um 19.00 Uhr, um termingerecht in die Vorbereitungen zur Öffnung des Hallenbades gehen zu können. (mehr …)
Frühjahrsinformation zum Hallen- und Waldbad
Schließung des saisonalen Betriebs des Warburger Hallenbades und Start des Vorverkaufs der Saisonkarten für das Warburger Waldbad
Das Warburger Hallenbad schließt am Freitag, dem 28. April 2023.
In den Osterferien ist das Hallenbad neben den regulären Öffnungszeiten zusätzlich für alle Besucherinnen und Besucher in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. An Karfreitag, Ostersonntag und –montag ist das Bad geschlossen. (mehr …)
Auswechselung von Versorgungsleitungen in Dössel
Auswechslung der Trinkwasser-Gussleitungen und Stromversorgungskabel (Niederspannung) im Ortsnetz Dössel
Die Stadtwerke Warburg GmbH hat mit der Auswechselung der alten Trinkwasser-Gussleitungen und Stromversorgungskabel (Niederspannung) im Ortsnetz Dössel begonnen. (mehr …)
Erste Schnellladesäule im Kreis Höxter geht in Warburg ans Netz
In Deutschland steigen die Zahlen der E-Auto-Mobilisten täglich. Die Transformation in Richtung E-Mobilität und die daraus resultierende Energieversorgung wird auch in unserer Region immer relevanter. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beschäftigt sich auch der Mobilitätsausschuss der Hansestadt Warburg. Dieser hat in einer Sitzung darüber abgestimmt, in der Kernstadt einen Schnellladepunkt von der Stadtwerke Warburg GmbH errichten und bewirtschaften zu lassen. (mehr …)