Betriebliche Veranstaltung der Stadtwerke Warburg und des KUW

06.12.2024|

Die Stadtwerke Warburg GmbH und das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AÖR teilen eingeschränkte Erreichbarkeit am Donnerstag, 12.12.2024, mit

Aufgrund einer betrieblichen Veranstaltung sind die Stadtwerke Warburg und das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg am Donnerstag, 12.12.2024, eingeschränkt erreichbar.

Hiervon betroffen sind die Verwaltungen und Betriebsstätten des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg und der Stadtwerke Warburg.

Für Störungen im Stromnetz, in der Trinkwasserversorgung oder in der öffentlichen Abwasserentsorgung wird gebeten, die bekannte Störungsnummer 05641 / 1541 zu wählen.

Über unsere Website https://stadtwerke-warburg.de und über die E-Mail-Adresse info@stadtwerke-warburg.de sind die Stadtwerke Warburg und das KUW weiterhin erreichbar.

Beide Unternehmen bitten um Verständnis für die Einschränkung der Erreichbarkeit.

Öffnungszeiten des Hallenbads im Dezember 2024 und an Neujahr

06.12.2024|

Öffnungszeiten Hallenbad Warburg im Dezember 2024 sowie am 01. Januar 2025

Das Hallenbad Warburg hat aufgrund betrieblicher Veranstaltungen
am 12. und 19. Dezember wie folgt geöffnet:

  • 12. Dezember: 06:00 – 08:00 Uhr
  • 19. Dezember: 06:00 – 08:00 Uhr
    sowie 14:00 – 17:00 Uhr

An den Weihnachtsfeiertagen sowie an Silvester und Neujahr gelten die Öffnungszeiten:

  • Heiligabend: 06:00 – 12:00 Uhr
  • 1. und 2. Weihnachtstag: geschlossen
  • Silvester: 06:00 – 12:00 Uhr
  • Neujahr: geschlossen

In den Weihnachtsferien (23.12.2024 – 06.01.2025) ist das Hallenbad auch an den Vormittagen (bis 13:00 Uhr) geöffnet.

Mehr Informationen zu den Öffnungszeiten des Hallenbads:
https://stadtwerke-warburg.de/stadtwerke/schwimmbaeder/

Neues Waldbad Warburg: Fördermittelübergabe und erster Spatenstich

25.11.2024|

Zur Übergabe des EFRE-Fördermittelbescheids vom Land NRW und dem symbolischen ersten Spatenstich für das Neue Waldbad reiste Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, in die Hansestadt.


Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Europa ganz nah in Warburg: Rund 10,2 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung ermöglichen den Neubau des Hallenbades und die Sanierung des Freibades für ein ‚Neues Waldbad Warburg’. Die ‚Laurentiushöhe’ ist zudem eine Idee aus der sehr erfolgreichen REGIONALE 2022 für neues Wohnen im ‚UrbanLand’. Nur mit dieser Förderunterstützung gelingt Gemeinden in unseren ländlichen Räumen – wie Warburg – die bereits hohe Lebensqualität weiter zu steigern. Unsere ländlichen Räume sind Zukunftsräume – das stellt Warburg mehr als unter Beweis.“ (mehr …)

Ableser in Warburg unterwegs

08.11.2024|

Für die Jahresverbrauchsabrechnung 2024 werden in der Zeit vom 15. November 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 die Strom- und Wasserzähler im Stadtgebiet Warburg abgelesen.

Der Ableser/die Ableserin kann sich durch einen Ableseausweis in Verbindung mit seinem / ihrem Personalausweis ausweisen. Falls zum Ablesezeitpunkt niemand angetroffen wird oder die Zähler aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, wird die Ablesung an einem der folgenden Tage erneut versucht. Hierbei ist es durchaus möglich, dass der Ableser/die Ableserin die Kunden in den Abendstunden oder an den Wochenenden aufsucht. Sollte auch dann eine Ablesung nicht möglich sein, wird eine Ablesekarte hinterlassen. Der Kunde wird dann gebeten, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte an die Stadtwerke Warburg GmbH zurück zu senden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stände frühestens ab dem 15. November 2024 unter:

Internet:      www.stadtwerke-warburg.de/ablesung

E-Mail:         jahresendablesung@stadtwerke-warburg.de (unter Angabe der Zählernummer und Verbrauchstelle)

Telefon:        0 56 41 / 922-486

bis spätestens 13. Dezember 2024 mitzuteilen.

Der Zählerstand zum 31.12.2024 wird unter Berücksichtigung des Ablesestandes anhand einer Hochrechnung ermittelt.

Sollten bis zum Jahresende keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch für das Jahr 2024 geschätzt.

Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass nicht-plausible Zählerstände, z. B. bei Mehr- oder Minderverbräuchen vom Ableser fotografiert werden müssen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind. Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Bei ungeschützten Zählern, die sich in nicht beheizten Räumen befinden (z.B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.

 

Information zum Winterdienst in der Hansestadt Warburg

23.10.2024|

Vor Beginn der winterlichen Witterung möchte das KUW die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg auf folgende Regelungen hinweisen:

Wer ist zum Räumen und Streuen auf den Gehwegen verpflichtet?

Die Anlieger; die Straßenreinigung umfasst die wöchentliche Reinigung der Gehwege.
Die Winterwartung beinhaltet bei Schnee- und Eisglätte u.a. das Schneeräumen und das Bestreuen der Gehwege. Die von jedem Grundstückseigentümer zu entrichtende Winterdienstgebühr dient dem Räumen und Streuen der Straßen, nicht der Gehwege. Dies muss von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchgeführt werden.

 

Was bedeutet Räum- und Streupflicht?

Geräumt werden muss Schnee, der auf den Gehwegen liegen bleibt. Bei Glatteis muss möglichst mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) das gefahrlose Begehen des Gehweges gewährleistet werden. Dies ist im Bedarfsfall zu wiederholen. Die Verwendung von Streusalz sollte möglichst vermieden werden.

So können Pflanzen und Tiere geschützt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee nicht auf ihnen abgelagert werden.

Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten.

 

Wo muss geräumt und gestreut werden?

Entlang des Grundstückes auf dem Gehweg, bei Straßen ohne Gehweg ist eine Straßenfläche in einer Breite von mindestens 1,50 m zu reinigen bzw. zu räumen.

 

Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?

Gefallener Schnee bzw. Eisglätte ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen.
Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.

 

Wohin mit dem Schnee?

Nach einigen Beschwerden aus den letzten Wintern eine wichtige Bitte an die Anlieger: Der Schnee ist auf dem an der Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so daß der Fahr- und Fußgängerverkehr dadurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis darf nicht auf die Fahrbahn geschoben oder geworfen werden. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, denn sollten hierdurch Unfälle entstehen, ist der Verursacher verantwortlich.

Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie bei der Lagerung des Schnees nicht die Grundstücke und auch nicht die Grundstückseinfahrten Ihrer Nachbarn beeinträchtigen.

 

Wie ist es in der Warburger Innenstadt mit dem Winterdienst?

Im barrierefrei ausgebauten Bereich der Innenstadt Warburg ist auf den Natursteinflächen die Verwendung von Streusalz nicht mehr zulässig. Um die hochwertigen Natursteine nachhaltig zu schonen, darf hier nur noch mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden, z.B. Blähton, Blähschiefer, Bims oder Lava.

Entsprechendes Streumaterial ist im Fachhandel erhältlich.

 

Wo räumt und streut das Kommunalunternehmen?

Die Gehwege vor den städtischen Grundstücken werden von privaten Kräften oder auch vom KUW im Auftrag der Hansestadt Warburg geräumt.

Die Räum- und Streupflicht der städtischen Straßen erstreckt sich bei Vorliegen einer allgemeinen Straßenglätte auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Eine grundsätzliche Räum- und Streupflicht der Hansestadt Warburg auf allen Verkehrsflächen besteht daher nicht. Auch muss eine allgemeine Glätte oder Schneelage vorliegen; eine einzelne zugefrorene Stelle allein reicht noch nicht aus, um eine Alarmierung des Winterdienstes zu rechtfertigen.

Gleichwohl ist in der Vergangenheit im Rahmen der Daseinsvorsorge ein freiwilliger flächendeckender Winterdienst in allen Straßen angestrebt worden.

Kreisstraßen werden vom Kreis Höxter, Land- und Bundesstraßen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Hier streut nicht das KUW!

Nach den positiven Erfahrungen der letzten Winter wird auch im kommenden Winter erneut ein differenzierter Winterdienst durchgeführt. Die vergangenen Winter haben gezeigt,  dass sich die Bevölkerung gut auf die Wetterverhältnisse einstellen kann und besonnen reagiert.

Im Rahmen des differenzierten Winterdienstes werden nur noch die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen von Schnee geräumt werden, bei denen eine Streupflicht besteht. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsstellenleitern und Ortsvorstehern für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erstellt.

Bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte werden jedoch nach wie vor alle Straßen gestreut, ebenso bei großen Schneemengen. Hierbei gilt jedoch, dass Streusalz seine Wirkung bis max. -8 ° entfalten kann, Feuchtsalz bis max. -15°. Bei stärkerem Frost kann die Glätte daher nicht mehr bekämpft werden.

Straßen, die nur geringen Verkehrsfluss haben und zudem keine Gefällstrecken sind, wie z.B. Wohnstraßen, werden nur noch bei starkem Schneefall oder eben Glatteis geräumt.

Zudem werden die Bürger um Verständnis gebeten, dass zuerst verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Stellen von Schnee und Eis befreit werden müssen. Alle anderen Straßen können im Bedarfsfall erst später geräumt werden. Der Räumdienst des KUW beginnt so, dass werktags um 07.00 Uhr die Hauptverkehrsstraßen so gut wie möglich befahrbar sind, samstags um 08.00 Uhr, und sonn- und feiertags um 09.00 Uhr. Er endet an allen Tagen spätestens um 20.00 Uhr.

Der Schnee wird seitens der Räumfahrzeuge immer auf die Straßenseite geschoben, auf der sich die Regeneinläufe befinden; so wird vermieden, dass getauter Schnee auf der Straße anfrieren kann. Bei großen Schneemengen ist es manchmal so, dass dadurch auch Grundstückseinfahrten zugeschoben werden können. Das ist kein böser Wille, sondern unabänderlich, denn der Schnee kann vom Räumfahrzeug ja nicht mitgenommen werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer witterungsbedingt zu verhalten, sein Fahrzeug winterfest zu machen und sein Fahrverhalten der Witterung anzupassen. Hierzu gehört auch eine der Witterung entsprechende Bereifung.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss wissen, dass der Winterdienst insbesondere bei starken Schneefällen oder Extremwetterlagen wie Blitzeis seine Grenzen hat.

Baumaßnahme Hohenwepel Kerspöhle in der KW 43

21.10.2024|

Vollsperrung der Kehrspöhle ab Montag, 21. Oktober 2024.

Ab der KW 43 werden die Kanalanlagen in der Hohenwepeler Kehrspöhle durch das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW) umfassend erneuert. Zusätzlich verstärken die Stadtwerke Warburg das vorhandene Stromnetz in der Straße, um dieses den steigenden Anforderungen anzupassen.

Anwohner erreichen Grundstücke

Damit die notwendige Maßnahme umgesetzt werden kann, muss die Kehrspöhle zwischen den Kreuzungen Buchenpfad und Wiesengrund ab Montag, 21. Oktober 2024, voll gesperrt werden. Anwohner erreichen weiterhin ihre Grundstücke.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

18.10.2024: Update – Beendigung der Chlorung des Trinkwassers in Nörde

18.10.2024|

Die Chlorung des Trinkwassers in Nörde wird zum 18.10.2024 beendet

In den erneut durchgeführten Trinkwasserproben in Nörde konnte keine Verkeimung mehr nachgewiesen werden.

Daher wird die durchgeführte Chlordesinfektion des Trinkwassers in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Höxter zum 18.10.2024 beendet.

Sollten Sie noch Fragen haben, so stehen Ihnen Mitarbeiter der Stadtwerke Warburg GmbH unter der Tel.-Nr. 0 56 41 / 922 – 0 gerne zur Verfügung.

Kanalsanierungsarbeiten in der Kollwitzstraße, Glockenbreite und Bonenburg

16.10.2024|

Bis Mitte November werden von der Firma Diringer & Scheidel in der Kolwitzstraße zwischen den Nummer 2 bis 8, der Glockenbreite zwischen den Nummer 3 bis 63 und Bonenburg geschlossene Kanalsanierungsarbeiten durchgeführt. Es sind hierfür keine Straßenaufbrüche notwendig.

Das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg bittet um Verständnis, dass es im Bereich der Schächte durch Sanierungsfahrzeuge zu Behinderungen kommen kann.
Weiterhin ist gelegentlich mit Einschränkungen bei der Kanalbenutzung zu rechnen.

Das KUW informiert: Schachtsanierungen in der Warburger Neustadt ab Montag, 9. September 2024

09.09.2024|

Abschnittsweise Vollsperrungen der Straßen Hinter der Mauer Nord und Hospitälergasse sind die Folge.

Das Kommunalunternehmen der Hansestadt Warburg (KUW) hat die Baufirma Waldeier mit der Erneuerung von Kanalschächten in der Warburger Neustadt beauftragt. Die Kernarbeiten finden dabei in den Straßen Hinter der Mauer Nord sowie in der Hospitälergasse statt.

Wanderbaustelle beginnt an der Kreuzung Hinter der Mauer Nord / Bußdorfer Str.

Es wird beabsichtigt, am kommenden Montag, 09. September 2024, mit den Arbeiten zu beginnen. Dabei wird jeweils ein 15 Meter langer Abschnitt des Kanalschachts geöffnet und erneuert. In der Folge arbeitet sich die Baukolonne in vier Bauabschnitten beginnend an der Kreuzung Hinter der Mauer Nord / Bußdorfer Straße durch die Straße Hinter der Mauer Nord bis in die Hospitälergasse voran.

Anliegende Grundstücke bleiben immer erreichbar

Für die Umsetzung aller vier Bauabschnitte sind drei Arbeitswochen veranschlagt. Aufgrund der engen räumlichen Gegebenheiten in der historischen Warburger Neustadt ist eine Durchführung der Maßnahme nur unter Vollsperrung der betroffenen Straßen möglich. Da die Wanderbaustelle aber immer nur einen 15 Meter langen Abschnitt zu einer Zeit bearbeitet, ist eine Zufahrt zu den anliegenden Privatgrundstücken sowie zum Katholischen Kindergarten Carvinstift immer möglich.

Maßnahme bis zum 27. September abgeschlossen

Bei gutem Baufortschritt ist die Baumaßnahme zum 27. September 2024 abgeschlossen. KUW und Stadtverwaltung bitten aufgrund der baubedingten Einschränkungen um Verständnis.

Neues Waldbad Warburg – Start in greifbarer Nähe

16.08.2024|

Neues Waldbad Warburg – Start in greifbarer Nähe

Neues Waldbad Warburg - Freibad - © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

Neues Waldbad Warburg - Freibad - © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

Neues Waldbad Warburg - Freibad - © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

Neues Waldbad Warburg – Freibad – © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

Nach intensiven förderrechtlichen Abstimmungen mit den Fördergebern bei Bund und Land NRW können die Bauarbeiten zum Neubau des Neuen Waldbades jetzt ausgeschrieben und in Kürze begonnen werden. Die Baumaßnahmen werden derzeit ausgeschrieben und sollen mit dem Abriss u.a. des alten Freibadgebäudes im IV. Quartals 2024 beginnen. Je nach Witterung schließen sich dann Ende 2024/Anfang 2025 die Erdbauarbeiten sowie der Beginn der Hochbauarbeiten an.

Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Neuen Waldbades einschl. der Sanierung des Freibades ist nach rund 2 ½-jähriger Gesamtbauzeit für das Jahr 2027 vorgesehen.

„Wir freuen uns sehr, dass wir in guter Zusammenarbeit und im Einvernehmen mit den Fördergebern von Bund und Land NRW nun den Startschuss für das größte Investitionsprojekt in der Geschichte der Hansestadt Warburg geben können“, macht Bürgermeister Tobias Scherf deutlich. „Mit dem Neuen Waldbad sichern wir die Zukunft des Schwimmens in Warburg und können einerseits unsere pflichtige Aufgabe des Schulschwimmens optimal durchführen. Ebenso verbessern wir auch sehr wesentlich die Attraktivität für Freizeit- und Vereinsschwimmer und ermöglichen das sichere Erlernen des Schwimmens in der Region“, so der Bürgermeister.

„Unser Dank gilt allen Beteiligten bei der Fördermittelakquise, insbesondere unseren Abgeordneten Christian Haase MdB und Matthias Goeken MdL sowie Frau Ministerin Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, die sich alle äußerst engagiert für unser großartiges Badprojekt in Warburg eingesetzt haben“, so Herr Bürgermeister Tobias Scherf.

Der Rat der Hansestadt Warburg hat zuletzt in seiner Sitzung am 04.06.2024 nach zusätzlicher Förderempfehlung des Landes NRW für Fördermittel der Europäischen Union in Höhe von rd. 10,2 Mio. € den Beschluss aus 2023 zum Neubau des Neuen Waldbades bei Sanierung des Freibades bestätigt.

Unter Berücksichtigung der bereits zuvor in Aussicht gestellten Bundesfördermittel aus dem Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK 2022) in Höhe von 6 Mio. € stehen für das Gesamtprojekt mit Kosten in Höhe von rd. 25,5 Mio. € nun erfreulich hohe Förderempfehlungen in Höhe von insgesamt rd. 16,2 Mio. € zur Verfügung.
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Öffnung des Hallenbades nach den Sommerferien: Preisanpassungen und Öffnungszeiten

14.08.2024|

Hallenbad nach den Sommerferien wieder geöffnet

Am Mittwoch, 21. August, öffnet das Hallenbad Warburg nach der Revisionsphase wieder seine Türen.

Bis zum Ende der Warburger Oktoberwoche gelten dann die „Sommeröffnungszeiten“.
Anschließend läuft der Schwimmbetrieb wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Sommeröffnungszeiten:

vormittags:
montags – freitags: 06:00 – 08:00 Uhr Frühschwimmen

nachmittags:

montags: 14:00 – 20:00 Uhr
dienstags: 13:00 – 20:00 Uhr
mittwochs: 14:00 – 18:00 Uhr
donnerstags: 14:00 – 20:00 Uhr
freitags: 14:00 – 20:00 Uhr
samstags: 07:00 – 18:00 Uhr
sonntags: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Aufgrund der gestiegenen Betriebs- und Dienstleistungskosten sowie der allgemeinen inflationsbedingten Preissteigerungen werden die Eintrittspreise für das Hallenbad angepasst. Die Preise für Kinder, Jugendliche und Schwerbehinderte etc. können stabil gehalten werden. Für Kinder bis 3 Jahre wird weiterhin kein Eintritt erhoben.

Preise:

Derzeit werden Einzel-, Zehner- und Dreißigerkarten angeboten.

Erwachsene:

Einzelkarte: 4,00 €
10erkarte: 37,50 €
30er Karte: 104,00 €

 

Ermäßigungen:

Für Kinder (4 – 16 Jahre), Schüler, Studenten (bis 25 Jahre), Jugendliche, Schwerbehinderte, Empfänger von Sozialleistungen und Inhaber der Ehrenamtskarte NRW des Kreises Höxter gelten folgende Eintrittspreise:

Einzelkarte: 2,00 €
10erkarte: 16,00 €
30er Karte: 40,00 €

 

Für Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) unter 26 Jahren ist der Eintritt frei.

Weitere Informationen:

https://stadtwerke-warburg.de/stadtwerke/schwimmbaeder/

Ab 19.08.2024: Kanaluntersuchungsarbeiten in Daseburg und Herlinghausen

13.08.2024|

Ab Montag, den 19.08.2024, werden in Daseburg und Herlinghausen Kanaluntersuchungsarbeiten durchgeführt.

Zunächst wird die öffentliche Kanalisation mit einer Hochdruckspültechnik gereinigt. Sind keine Entlüftungen oder Rückstauverschlüsse in der häuslichen Abwasseranlage vorhanden, kann es zu Spritzwasseraustritten an Bodeneinläufen oder Toiletten, die unterhalb der Straßenoberfläche liegen, kommen.

Diese Bodenabläufe sollten daher von den Hauseigentümern abgedeckt werden.

Anschließend erfolgt die Kamerabefahrung des Kanalnetzes. Die bis Ende Oktober andauernden Spül- und Untersuchungsarbeiten werden von der Firma Veolia ausgeführt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ab 7.7.2024: Schließung des Warburger Hallenbades während der Sommerferien

27.06.2024|

Wie in den Vorjahren benötigt das in die Jahre gekommene Warburger Hallenbad eine sog. Revisionszeit. Diese fällt in diesem Jahr in die Zeit der NRW-Sommerferien.

In der Hansestadt Warburg wird ein kombiniertes Hallen- und Freibad (Neues Waldbad) auf dem Gelände des Warburger Waldbades gebaut. Da bereits mit Baumfällarbeiten begonnen wurde und somit das Waldbad bis zur Eröffnung des Neuen Waldbades nicht genutzt werden kann, wird das Warburger Hallenbad ganzjährig bis zur Eröffnung des Neuen Waldbads betrieben.

Nichtsdestotrotz müssen Revisionsarbeiten wie die gründliche Reinigung, Wartung bestimmter Geräte und Installationen sowie ggfs. Reparaturen durchgeführt werden.
Der günstigste Zeitraum für die Durchführung dieser Arbeiten sind die Sommerferien. Erfahrungsgemäß wird das Hallenbad während dieser Zeit von Badegästen am schwächsten genutzt. Zudem findet kein Schulschwimmen statt.

Das Hallenbad schließt am 07.07.2024 um 12 Uhr und geht in die Revision.

Die Stadtwerke Warburg GmbH bittet für diese Maßnahme um Verständnis.

 

Ab 17.6.2024: Baumaßnahmen in der Anton-Böhlen-Straße

14.06.2024|

Die Stadtwerke Warburg GmbH wird ab Montag, 17. Juni, Baumaßnahmen zur Sanierung der Wasserleitungen in der Anton-Böhlen-Straße durchführen. In diesem Zuge wird auch die Löschwasserversorgung im Industriegebiet Obere Hilgenstock verbessert.

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Zum Tag der Daseinsvorsorge: Angebote und Aktionen der Stadtwerke Warburg am 21. Juni 2024

05.06.2024|

Im Juni findet der Tag der Daseinsvorsorge statt. Zu diesem Anlass öffnen die Stadtwerke Warburg und das Kommunalunternehmen Warburg ihre Türen und bieten zwei Führungen am 21. Juni 2024 und eine Aktion für die Warburger Grundschulen an.

Bundesweit geben Stadtwerke und kommunale Unternehmen am Tag der Daseinsvorsorge einen Überblick über ihre Tätigkeiten, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. (mehr …)

Neues Waldbad: Förderzusage aus europäischen Fördermitteln seitens des Landes NRW

23.05.2024|

Die Hansestadt Warburg erhält eine weitere Förderempfehlung der Auswahljury beim Land NRW in Höhe von bis zu 40 % der Gesamtkosten von 25,5 Millionen €

Neues Waldbad Warburg - Freibad - © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

Neues Waldbad Warburg - Freibad - © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

Neues Waldbad Warburg - Freibad - © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

Neues Waldbad Warburg – Freibad – © KRIEGER Architekten | Ingenieure GmbH

„Die erneute Auswahl bei der Fördermittelvergabe des Landes NRW ist ein herausragender Erfolg unserer guten und zielstrebigen Arbeit, der Beharrlichkeit und dem eisernen Willen, das großartige Projekt „Neues Waldbad“ gemeinsam mit allen Beteiligten und Fördergebern auf den Weg zu bringen. Ich danke für das Engagement der Projektgruppe in unserer Verwaltung sowie den ausführenden Stadtwerken unter der Leitung vom Ersten Beigeordneten Andreas Niggemeyer und Geschäftsführer Leander Sasse“, so Bürgermeister Tobias Scherf. (mehr …)

Preisanhebung in der Trinkwasserversorgung

16.05.2024|

Höhere Preise in der Trinkwasserversorgung in Warburg

Die Stadtwerke Warburg erhöhen ab 1. Juli 2024 den Grundpreis für Hauswasserzähler (bis 16 m³/h) um 2,78 Euro/Monat (brutto1) und ab 1. Januar 2025 den Arbeitspreis für Trinkwasser um 0,27 €/m³ (brutto).

Für einen Durchschnittshaushalt mit einem monatlichen Verbrauch in Höhe von 10 m³/Monat beträgt die Mehrbelastung ab 1. Juli 2024 brutto 2,78 Euro/Monat und ab 1. Januar 2025 brutto 2,68 Euro/Monat. Falls erforderlich werden Abschlagszahlungen automatisch durch die Stadtwerke angepasst. Die Kunden müssen nichts weiter unternehmen. (mehr …)

Stadtwerke und Hansestadt spenden Fahrzeug in die Ukraine

22.03.2024|

Der „Weltwassertag“ steht jedes Jahr unter einem anderen Motto. 2024 wurde das Motto „Water for Peace“, also „Wasser für den Frieden“, gewählt.
Die Stadtwerke Warburg nehmen das Motto nun zum Anlass, die Übergabe der im vergangenen Jahr erfolgten Spende zu veröffentlichen.
(mehr …)

Thorsten Müller übernimmt die Leitung der Warburger Bäder

21.03.2024|

Seit Anfang Januar ist das Büro im Warburger Hallenbad sein neuer Arbeitsplatz: Thorsten Müller ist das neue Gesicht der Warburger Bäderleitung. Damit übernimmt er das Aufgabengebiet von Stefan Bosse, der Ende Juni in Ruhestand tritt.
(mehr …)

Auswechslung der Strom- und Trinkwasserzähler im Stadtgebiet Warburg

13.03.2024|

Turnusmäßiger Wechsel der Stromzähler und Wasserzähler ab KW 11

 Die Stadtwerke Warburg GmbH hat mit der turnusmäßigen Auswechselung von Stromzählern bzw. Wasserzählern in dieser Woche begonnen.

Aus prozesstechnischen Gründen können leider keine Wechseltermine vorab vereinbart werden. Sollte niemand angetroffen werden, ist eine Terminvereinbarung im Nachhinein möglich.

Die Arbeiten werden durch Mitarbeiter der Stadtwerke Warburg bzw. bei Auswechselung der Wasserzähler durch die Unternehmen Balluff GmbH & Co. KG und IWK GmbH & Co. KG aus Scherfede durchgeführt. Alle Mitarbeiter können eine Bescheinigung vorlegen, die zum Zähleraustausch berechtigt.

Die Zählerwechsel sind erforderlich aufgrund der im Eichgesetz genannten Fristen.

Die Stadtwerke Warburg bitten alle betroffenen Haushalte und Gewerbebetriebe um Verständnis für die erforderlichen Arbeiten.

Bauarbeiten in der Eichendorffstraße auf der Warburger Hüffert

11.03.2024|

In der Eichendorffstraße auf der Warburger Hüffert sind Instandsetzungsmaßnahmen nötig. Geplanter Baubeginn ist die 11. Kalenderwoche 2024.

Die Hansestadt Warburg führt in Zusammenarbeit mit der KUW und den Stadtwerken Instandsetzungsarbeiten im Bereich der Eichendorffstraße in Warburg durch.
Dabei ist geplant, die Asphaltdecke der Fahrbahn auf der Gesamtlänge von 245 Metern sowie den Pflasterbelag des Gehweges neu einzubauen.

In diesem Zusammenhang werden die Stadtwerke Warburg die Strom- und Trinkwasserleitungen erneuern. Das KUW wird Reparaturarbeiten an den Abwasserleitungen vornehmen.

Insgesamt investieren Hansestadt Warburg, Stadtwerke und KUW rund 400.000, – € in die Maßnahme. Der Baubeginn ist für die 11. Kalenderwoche geplant. Es wird mit einer voraussichtlichen Bauzeit von ca. vier Monaten gerechnet.

In dieser Zeit ist mit Behinderungen in der Eichendorffstraße zu rechnen. Zeitweise wird eine Sperrung der Arbeitsbereiche notwendig sein. Hierrüber wird die bauausführende Firma rechtzeitig gesondert informieren. Die Müllentsorgung wird zeitweise über die angrenzenden Straßen erfolgen.

Im Zuge der Baumaßnahme wird die Breitbandinfrastruktur (Glasfaserkabel) mitverlegt. Anlieger, die einen Breitbandanschluss möchten, diesen aber noch nicht bestellt haben, sollten sich zeitnah mit einem Anbieter in Verbindung setzen, um den Anschluss zu erhalten. Für Rückfragen hierzu steht Wolfgang Voss von der Stadtverwaltung unter Tel 05641-92-1208 zur Verfügung.

Nach Erneuerung der Straßenoberflächen werden Aufbrüche unter Umständen für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren nur in Ausnahmefällen möglich sein, da sich die Hansestadt Warburg vorbehält, eine Aufbruch-Sperre für die erneuerten Flächen auszusprechen.

Die Hansestadt Warburg, die Stadtwerke Warburg und das KUW bitten um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Verlegung von Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen in den Stadtteilen Bonenburg und Scherfede

29.02.2024|

Die Stadtwerke Warburg GmbH und das KUW AÖR teilen mit, dass im März 2024 mit zwei Baumaßnahmen in den Stadtteilen Bonenburg und Scherfede sowie von Bonenburg Richtung Willebadessen-Borlinghausen begonnen wird.

Am 04.03.2024 wird mit der Anbindung der Trinkwasserleitung an die Ortschaft Borlinghausen begonnen. Für die Baumaßnahme ist es erforderlich, die Bellinggradstraße in Bonenburg für rd. sechs bis acht Wochen voll zu sperren. Durch diese Maßnahme ist es möglich, den Willebadessener Ortsteil Borlinghausen mit Trinkwasser aus dem Stadtgebiet Warburg zu versorgen. Verträge hierüber waren bereits im Jahr 2022 geschlossen worden.

Am 11.03.2024 wird mit der Anbindung der Ortschaft Bonenburg an die Trinkwasserverbundleitung der Stadtwerke Warburg begonnen. Die Dauer der Baumaßnahme soll nach ca. 10 Wochen beendet sein. Diese Maßnahme wird verknüpft mit der Anbindung der Abwasserleitung an die Zentralkläranlage in Warburg. Mit Behinderungen des Straßenverkehrs zwischen Bonenburg und Scherfede ist zu rechnen.

Im Zuge beider Maßnahmen werden die Mittelspannungsleitungen erneuert werden.

Für die entstehenden Behinderungen bitten das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg und die Stadtwerke Warburg um Verständnis.

Neues Waldbad – Baufeldräumung

27.02.2024|

Die Vorarbeiten zum Baubeginn für das Neue Waldbad in Warburg schreiten weiter voran.

Nach zwischenzeitlich erfolgter „Schürfung“ zur tiefergehenden Untersuchung des Baugrundes wird nun in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden des Kreises Höxter die Baufeldräumung mit der notwendigen Fällung eines Teils des alten Baumbestandes erfolgen. Aus naturschutzfachlichen Gründen ist dies nur außerhalb von Brutzeiten bis Ende Februar möglich.

Dabei werden 48 ältere Bäume gefällt, die im Baufeld bzw. in den später bei der Baumaßnahme anzulegenden Außenanlagen des neuen Waldbades liegen. Bei der Maßnahme können 105 Bäume auf dem Gesamtgelände erhalten werden.

Als Ersatzpflanzungen werden auf dem Gelände des Neuen Waldbades 42 Bäume nach Umsetzung der Baumaßnahmen neu gepflanzt. In der Umgebung sowie auf umliegenden städtischen Grundstücken entstehen noch 54 Baum-Neuanpflanzungen zum naturschutzfachlichen Ausgleich (Faktor 1:2). Bei den Neuanpflanzungen wird Wert bei der Baumauswahl auf zukunfts- und klimaresistente Bäume gelegt, die sich in die natürliche Umgebung des neuen Waldbades einfügen.

Zusätzlich werden im Rahmen der Bauausführung u.a. Dachbegrünungen vorgesehen, Gehölzstreifen angelegt, Schnitthecken und Gebüschstreifen gepflanzt.

Der naturschutzfachliche Ausgleich hat für die Hansestadt Warburg sowie die ausführenden Stadtwerke Warburg hohe Priorität und gilt als Richtschnur für die weitere bauliche Umsetzung.

Stadtwerke Warburg GmbH und Kommunalunternehmen der Stadt Warburg AÖR investieren 2024 rund 20 Mio. € in Infrastruktur

08.02.2024|

Auch in diesem Jahr investieren die Stadtwerke Warburg GmbH und das Kommunalunternehmen Warburg AÖR erheblich in die Infrastruktur zur Versorgung der Menschen und Unternehmen im Stadtgebiet. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Investitionen um 6 Mio. € auf insgesamt 20 Mio. Euro.
(mehr …)

Öffnungszeiten am Rosenmontag (12.02.2024)

06.02.2024|

Öffnungszeiten der Stadtwerke Warburg GmbH, des KUW und der Stadtverwaltung am Rosenmontag

Am Rosenmontag (12.02.2024) sind die Büros der Stadtwerke Warburg GmbH, des Kommunalunternehmens der Stadt Warburg AöR und der Stadtverwaltung bis 12:00 Uhr besetzt.

Das Hallenbad ist am Rosenmontag ganztägig geschlossen. Die Tourist-Information hat bis 13:00 Uhr geöffnet.

Neues Waldbad – bauvorbereitende Maßnahmen

05.02.2024|

Die Vorarbeiten zum Baubeginn für das Neue Waldbad in Warburg schreiten voran.

In Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Höxter sowie mit den Fördergebern finden derzeit förderunschädliche bauvorbereitende Maßnahmen auf dem Gelände des Waldbades statt. Hierzu mussten bereits jetzt drei Bäume entnommen werden, da in der nächsten Woche eine sogenannte „Schürfung“ zur tiefergehenden Untersuchung des Baugrundes erfolgt.

Im Weiteren sollen noch im Februar weitere Bäume zur Räumung des Baufeldes entnommen werden. Ersatzpflanzungen auf dem Gelände des Neuen Waldbades sowie auf umliegenden städtischen Grundstücken werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises im Rahmen der Bauausführung vorgesehen. Die Hansestadt Warburg sowie die Stadtwerke Warburg stehen hier in Zusammenarbeit mit den beauftragten Planern im engen Austausch mit den Genehmigungsbehörden des Kreises.

Ein Baubeginn ist weiter im Frühjahr dieses Jahres nach abschließender Vorlage der Baugenehmigung vorgesehen.

Parallel arbeiten die Hansestadt Warburg sowie die Stadtwerke Warburg GmbH an der Bewilligung in Aussicht gestellter Fördermittel. Auch hier sind abschließende Entscheidungen noch in den nächsten Wochen zu erwarten, sodass ein Baubeginn weiter im Frühjahr angestrebt wird.

Beendigung der Chlorung des Trinkwassers

08.01.2024|

Chlorung des Trinkwassers in Warburg ist zum 08.01.2024 beendet worden

Das Wasser des Warburger Brunnes war vorsorglich und ausnahmsweise aufgrund des Hochwassers in dem Bereich gechlort worden. Dies war eine reine Vorsichtsmaßnahme, um mögliche Verunreinigung vorzubeugen.

Die dort eingesetzte UV-Strahlung zur Desinfektion des Trinkwassers funktioniert im Normalbetrieb mehr als ausreichend gut. Dies wird regelmäßig vom Gesundheitsamt des Kreises Höxter bestätigt.

Information zum Winterdienst in der Hansestadt Warburg

15.11.2023|

Vor Beginn der winterlichen Witterung möchte das KUW die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg auf folgende Regelungen hinweisen:

Wer ist zum Räumen und Streuen auf den Gehwegen verpflichtet? 

Die Anlieger; die Straßenreinigung umfasst die wöchentliche Reinigung der Gehwege. Die Winterwartung beinhaltet bei Schnee- und Eisglätte u.a. das Schneeräumen und das Bestreuen der  Gehwege. Die von jedem Grundstückseigentümer zu entrichtende Winterdienstgebühr dient dem Räumen und Streuen der Straßen, nicht der Gehwege. Dies muss von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke durchgeführt werden.

Was bedeutet Räum- und Streupflicht? 

Geräumt werden muss Schnee, der auf den Gehwegen liegen bleibt. Bei Glatteis muss möglichst mit abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt) das gefahrlose Begehen des Gehweges gewährleistet werden. Dies ist im Bedarfsfall zu wiederholen. Die Verwendung von Streusalz sollte möglichst vermieden werden. So können Pflanzen und Tiere geschützt werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee nicht auf ihnen abgelagert werden. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee frei zu halten.

Wo muss geräumt und gestreut werden? 

Entlang des Grundstückes auf dem Gehweg, bei Straßen ohne Gehweg ist eine Straßenfläche in einer Breite von mindestens 1,50 m zu reinigen bzw. zu räumen.

Wann muss der Winterdienst durchgeführt werden?
Gefallener Schnee bzw. Eisglätte ist in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.

Wohin mit dem Schnee?

Nach einigen Beschwerden aus den letzten Wintern eine wichtige Bitte an die Anlieger: Der Schnee ist auf dem an der Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern, so daß der Fahr- und Fußgängerverkehr dadurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Schnee und Eis darf nicht auf die Fahrbahn geschoben oder geworfen werden. Das ist nicht nur sinnlos, sondern auch gefährlich, denn sollten hierdurch Unfälle entstehen, ist der Verursacher verantwortlich.

Achten Sie bitte auch darauf, dass Sie bei der Lagerung des Schnees nicht die Grundstücke und auch nicht die Grundstückseinfahrten Ihrer Nachbarn beeinträchtigen.

Wie ist es in der Warburger Innenstadt mit dem Winterdienst? 

Im barrierefrei ausgebauten Bereich der Innenstadt Warburg ist auf den Natursteinflächen die Verwendung von Streusalz nicht mehr zulässig. Um die hochwertigen Natursteine nachhaltig zu schonen, darf hier nur noch mit abstumpfenden Stoffen gestreut werden, z.B. Blähton, Blähschiefer, Bims oder Lava. Entsprechendes Streumaterial ist im Fachhandel erhältlich.

Wo räumt und streut das Kommunalunternehmen?

Die Gehwege vor den städtischen Grundstücken werden von privaten Kräften oder auch vom KUW im Auftrag der Hansestadt Warburg geräumt.

Die Räum- und Streupflicht der städtischen Straßen erstreckt sich bei Vorliegen einer allgemeinen Straßenglätte auf verkehrswichtige und gefährliche Stellen. Eine grundsätzliche Räum- und Streupflicht der Hansestadt Warburg auf allen Verkehrsflächen besteht daher nicht. Auch muss eine allgemeine Glätte oder Schneelage vorliegen; eine einzelne zugefrorene Stelle allein reicht noch nicht aus, um eine Alarmierung des Winterdienstes zu rechtfertigen. Gleichwohl ist in der Vergangenheit im Rahmen der Daseinsvorsorge ein freiwilliger flächendeckender Winterdienst in allen Straßen angestrebt worden.

Kreisstraßen werden vom Kreis Höxter, Land- und Bundesstraßen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW betreut. Hier streut nicht das KUW!

Nach den positiven Erfahrungen der letzten Winter wird auch im kommenden Winter erneut ein differenzierter Winterdienst durchgeführt. Die vergangenen Winter haben gezeigt,  dass sich die Bevölkerung gut auf die Wetterverhältnisse einstellen kann und besonnen reagiert.

Im Rahmen des differenzierten Winterdienstes werden nur noch die verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen von Schnee geräumt werden, bei denen eine Streupflicht besteht. Hierzu wurde in enger Abstimmung mit den Bezirksverwaltungsstellenleitern und Ortsvorstehern für jeden Ortsteil eine Prioritätenliste erstellt.

Bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte werden jedoch nach wie vor alle Straßen gestreut, ebenso bei großen Schneemengen. Hierbei gilt jedoch, dass Streusalz seine Wirkung bis max. -8 ° entfalten kann, Feuchtsalz bis max. -15°. Bei stärkerem Frost kann die Glätte daher nicht mehr bekämpft werden.

Straßen, die nur geringen Verkehrsfluss haben und zudem keine Gefällstrecken sind, wie z.B. Wohnstraßen, werden nur noch bei starkem Schneefall oder eben Glatteis geräumt.

Zudem werden die Bürger um Verständnis gebeten, dass zuerst verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Stellen von Schnee und Eis befreit werden müssen. Alle anderen Straßen können im Bedarfsfall erst später geräumt werden. Der Räumdienst des KUW beginnt so, dass werktags um 07.00 Uhr die Hauptverkehrsstraßen so gut wie möglich befahrbar sind, samstags um 08.00 Uhr, und sonn- und feiertags um 09.00 Uhr. Er endet an allen Tagen spätestens um 20.00 Uhr.

Der Schnee wird seitens der Räumfahrzeuge immer auf die Straßenseite geschoben, auf der sich die Regeneinläufe befinden; so wird vermieden, dass getauter Schnee auf der Straße anfrieren kann. Bei großen Schneemengen ist es manchmal so, dass dadurch auch Grundstückseinfahrten zugeschoben werden können. Das ist kein böser Wille, sondern unabänderlich, denn der Schnee kann vom Räumfahrzeug ja nicht mitgenommen werden. Hierfür wird um Verständnis gebeten.

Darüber hinaus hat sich jeder Verkehrsteilnehmer witterungsbedingt zu verhalten, sein Fahrzeug winterfest zu machen und sein Fahrverhalten der Witterung anzupassen. Hierzu gehört auch eine der Witterung entsprechende Bereifung.

Jeder Verkehrsteilnehmer muss wissen, dass der Winterdienst insbesondere bei starken Schneefällen oder Extremwetterlagen wie Blitzeis seine Grenzen hat.

Schließung Warburger Waldbad und Öffnung Warburger Hallenbad

11.09.2023|

Schließung des Warburger Waldbades am Sonntag, 10. September 2023 um 19.00 Uhr – mit einem Saisonabschluss-Grillen und dem traditionellen Hundeschwimmen ab 15.00 Uhr bzw. 17.00 Uhr

Die Stadtwerke Warburg schließen das Warburger Waldbad regulär am 10. September 2023 um 19.00 Uhr, um termingerecht in die Vorbereitungen zur Öffnung des Hallenbades gehen zu können. (mehr …)

Frühjahrsinformation zum Hallen- und Waldbad

17.04.2023|

Schließung des saisonalen Betriebs des Warburger Hallenbades und Start des Vorverkaufs der Saisonkarten für das Warburger Waldbad

Das Warburger Hallenbad schließt am Freitag, dem 28. April 2023.

In den Osterferien ist das Hallenbad neben den regulären Öffnungszeiten zusätzlich für alle Besucherinnen und Besucher in der Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr geöffnet. An Karfreitag, Ostersonntag und –montag ist das Bad geschlossen. (mehr …)

Auswechselung von Versorgungsleitungen in Dössel

17.02.2023|

Auswechslung der Trinkwasser-Gussleitungen und Stromversorgungskabel (Niederspannung) im Ortsnetz Dössel

Die Stadtwerke Warburg GmbH hat mit der Auswechselung der alten Trinkwasser-Gussleitungen und Stromversorgungskabel (Niederspannung) im Ortsnetz Dössel begonnen. (mehr …)

Erste Schnellladesäule im Kreis Höxter geht in Warburg ans Netz

22.04.2022|

In Deutschland steigen die Zahlen der E-Auto-Mobilisten täglich. Die Transformation in Richtung E-Mobilität und die daraus resultierende Energieversorgung wird auch in unserer Region immer relevanter. Mit dem Ausbau der Ladeinfrastruktur beschäftigt sich auch der Mobilitätsausschuss der Hansestadt Warburg. Dieser hat in einer Sitzung darüber abgestimmt, in der Kernstadt einen Schnellladepunkt von der Stadtwerke Warburg GmbH errichten und bewirtschaften zu lassen. (mehr …)