Preisanhebung in der Trinkwasserversorgung

Höhere Preise in der Trinkwasserversorgung in Warburg

Die Stadtwerke Warburg erhöhen ab 1. Juli 2024 den Grundpreis für Hauswasserzähler (bis 16 m³/h) um 2,78 Euro/Monat (brutto1) und ab 1. Januar 2025 den Arbeitspreis für Trinkwasser um 0,27 €/m³ (brutto).

Für einen Durchschnittshaushalt mit einem monatlichen Verbrauch in Höhe von 10 m³/Monat beträgt die Mehrbelastung ab 1. Juli 2024 brutto 2,78 Euro/Monat und ab 1. Januar 2025 brutto 2,68 Euro/Monat. Falls erforderlich werden Abschlagszahlungen automatisch durch die Stadtwerke angepasst. Die Kunden müssen nichts weiter unternehmen.

Mit dieser Preisanpassung reagieren die Stadtwerke auf Kostensteigerungen bei Personal, Material und Energie sowie für die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Die Preismaßnahmen wurden durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kalkuliert, von der Landeskartellbehörde NRW geprüft und vom Aufsichtsrat der Stadtwerke Warburg GmbH in seiner Sitzung am 18.April.2024 genehmigt. In der Stadtratssitzung am 7.Mai 2024 wurden die neuen Trinkwasserpreise beraten und mehrheitlich beschlossen.

Auch diese nun erforderliche Preisanpassung erfolgt moderat. Nichtsdestotrotz sind sich die Stadtwerke Warburg bewusst, dass in vielen anderen Bereichen des täglichen Bedarfs Preisanstiege erfolgen. Daher bitten die Vertreter der Stadtwerke Warburg um Verständnis für die erneuten Preisanhebungen.

Weitere Informationen zu den Preisen finden Sie hier. Im Downloadbereich finden Sie die Preisblätter für 2024 und 2025 unter Preisinformationen.

Fragen und Antworten zu den Preisanpassungen:

Was sind die Gründe für die Anpassung der Trinkwasserentgelte?Michael Schrick2024-05-16T14:12:10+02:00

Die hohen Anforderungen an die Qualität des Lebensmittels Trinkwasser erfordern stetige Investitionen in die Trinkwasserversorgungsanlagen. Die Trinkwasserversorgungsanlagen wie Pumpen oder Druckerhöhungsanlagen sind energieintensiv. Seit der letzten Kalkulation sind die Kosten für Material, Energie, Unterhaltungsarbeiten und Finanzierung erheblich gestiegen.

Was bedeutet die Preisanpassung für ein durchschnittliches Einfamilienhaus?Michael Schrick2024-05-16T14:13:52+02:00

Für einen Durchschnittshaushalt mit einem monatlichen Verbrauch in Höhe von 10 m³/Monat beträgt die Mehrbelastung ab 1. Juli 2024 2,60 Euro/Monat netto (brutto 2,78 Euro/Monat) und ab 1. Januar 2025 2,50 Euro/Monat netto (brutto 2,68 Euro/Monat).

Was sind Grundpreis und Arbeitspreis?Michael Schrick2024-05-16T14:14:47+02:00

Der Grundpreis wird pro Zähleranschluss erhoben. Durch den Grundpreis sollen die Fixkosten der Trinkwasserversorgung zu einem großen Teil gedeckt werden. Die Fixkosten in der Trinkwasserversorgung machen mehr als 80 % der Gesamtkosten aus. Das Trinkwassernetz misst durch die ländlich geprägte Struktur mit 15 Ortschaften rd. 306 km  Versorgungsleitungen.

Durch die Anpassung des Grundpreises wird eben jene Vorhalteleistung für die Wasserversorgungsanlagen zielgerechter in den Trinkwasserpreisen abgebildet. An 365 Tagen jährlich und 24 Stunden täglich steht unser sauberes und stets einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung. Insofern soll der Grundpreis die ständige Vorhaltung von Trinkwasser widerspiegeln.

Durch die Anhebung des Grundpreises lohnt sich das Wassersparen nicht oder doch?Michael Schrick2024-05-16T14:15:28+02:00

Ungeachtet der Anpassung des Grundpreises bleibt jedoch weiterhin ein Wassersparanreiz bestehen, denn Sie sparen natürlich nach wie vor für jeden nicht verbrauchten Liter Wasser den entsprechenden Mengenpreis.

Wassersparen geht jedoch nicht immer mit Kosteneinsparungen einher. Bei sinkenden Wasserverbräuchen müssen die Trinkwasserleitungen aus hygienischen Gründen regelmäßig gespült werden, wofür selbstverständlich reines Trinkwasser genutzt wird. Solche Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserqualität haben dann wiederum Einfluss auf die Kosten.

Gibt es erhöhten Investitionsbedarf bei den Trinkwasseranlagen in der Hansestadt Warburg?Michael Schrick2024-05-16T14:16:15+02:00

Die Trinkwasseranlagen im Stadtgebiet werden seitens der Stadtwerke Warburg immer auf den Stand der Technik gehalten. Sanierungs- und Investitionsbedarfe werden fortlaufend umgesetzt. Zukünftig stehen höhere Investitionsmaßnahmen zur Steigerung der Versorgungssicherheit an, wie z. B. die Einbindung zweier Ortsteile in das Verbundleitungssystem. Aufgrund der Alterungsstruktur der Trinkwasseranlagen und Netze stehen in den kommenden Jahren weitere hohe Investitionen an.

Wie liegen die Entgelte im Vergleich zu den umliegenden Kommunen?Michael Schrick2024-05-16T14:17:09+02:00

Aktuell liegen die Trinkwasserpreise in Warburg im durchschnittlichen Bereich der Vergleichskommunen im Kreis Höxter. Gerade unter Berücksichtigung der topographischen Besonderheiten einer Flächenkommune wie Warburg mit vielen Ortsteilen und einer überdurchschnittlichen Flächengröße ist dies äußerst positiv hervorzuheben. Das Warburger Trinkwassernetz misst 306 km und ist somit das mit Abstand größte Trinkwassernetz im Kreis Höxter.

Muss der Abschlag angepasst werden?Michael Schrick2024-05-16T14:17:38+02:00

Die Abschlagshöhe im laufenden Jahr 2024 bleibt bestehen. Die neuen Preise ab 01.01.2025 werden automatisch in der Abschlagsberechnung für das Jahr 2025 berücksichtigt. Als Kunde müssen Sie nichts weiter unternehmen.

Werden durch die Trinkwasserpreise andere Sparten finanziert (z. B. Bäder?)Michael Schrick2024-05-16T14:18:14+02:00

Nein. Die Trinkwasserpreise werden in einer sachgerechten Kalkulation und nach Vorgaben der Kartellbehörden ermittelt. Die Kalkulation wurde durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt. Es findet keine Quersubventionierung anderer Bereiche statt.

Welche Qualität hat das Warburger Trinkwasser?Michael Schrick2024-05-16T14:18:53+02:00

Das Warburger Trinkwasser wird jährlich mit über 2.900 Einzelanalysen streng überwacht. Darüber hinaus werden alle Trinkwasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet jährlich vom Gesundheitsamt des Kreises Höxter inspiziert, regelmäßig mit sehr positiven Ergebnissen. In der letzten Überprüfung wurde unseren Anlagen wieder ein „hygienisch und technisch hervorragender Zustand“ bescheinigt.

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Erstellt: 16.05.2024

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