Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Eisglätte sind Schnee und Glätte werktags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr besteht grundsätzlich keine Räumpflicht.