Auf den Straßen verwenden die Mitarbeiter des Baubetriebshofes Auftausalz. Hier müsste bei der Verwendung von Splitt ständig nachgestreut werden, um eine gleichartige Wirkung zu erzielen. Studien des Umweltbundesamtes haben ergeben,weiterlesen
Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch Schneeberge nicht mehr als nötig behindert oder gefährdet werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen sollten von Schnee und Eis freigehalten werden, um bei Tauwetter den ungehindertenweiterlesen
Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen, höchstens jedoch auf einer Breite von 1,50 Meter entlang des Grundstückes geräumt werden. Der Schnee sollte nicht auf die Fahrbahn, sondern möglichstweiterlesen
Viele Wege in öffentlichen Parks und Grünanlagen werden aus Kostengründen weder geräumt noch gestreut. Beim winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten.
Da die Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein können, wird das Räumen und Streuen nach Dringlichkeit organisiert. Das Warburger Straßennetz ist dazu in zwei Dringlichkeitsstufen unterteilt,weiterlesen
Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Eisglätte sind Schnee und Glätte werktags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit vonweiterlesen
Der Winterdienst ist in der aktuellen Straßenreinigungssatzung geregelt (vgl. § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1, § 4). Danach sind Grundstückeigentümer/innen sowie Eigentümergemeinschaften von Anliegergrundstücken verpflichtet, nach Schneefallende bzw.weiterlesen