• Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf durch Schneeberge nicht mehr als nötig behindert oder gefährdet werden.
  • Einläufe in Entwässerungsanlagen sollten von Schnee und Eis freigehalten werden, um bei Tauwetter den ungehinderten Abfluss des Schmelzwassers zu gewährleisten.
  • Hydranten sind ebenfalls von Schnee und Eis zu befreien.