Alle Arbeiten an elektrischen Anlagen sind nur durch einen Elektrofachbetrieb auszuführen. Vor der Montage der PV-Anlage ist die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung sowie die Windlastfestigkeit
sicherzustellen. Weiterhin darf bei Mietwohnungen die Gebäudesubstanz nicht verletzt werden. In manchen Wohngebieten sind möglicherweise auch Einschränkungen wegen ästhetischer Auswirkungen oder denkmalschutzrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen. Wie schon angesprochen gilt, dass über die Installation von steckerfertigen PV-Anlagen der Hauseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft entscheidet. Der Wohnungseigentümer ist für die Sicherheit der Elektroinstallation verantwortlich. Mieter müssen somit eine Genehmigung des Wohnungseigentümers einholen. Die Zustimmung liegt im Ermessen des Wohnungseigentümers.