Obwohl das KUW seine Abwassergebühren bereits im Jahr 2023 sowie 2024 angepasst hat, ist die Gebührenkalkulation nicht auf Gewinnmaximierung ausgelegt, sondern dient einzig und allein der Finanzierung des Betriebs, welcher an immer strengeren rechtlichen Vorgaben und Qualitätsstandards gebunden ist. Deshalb sind hohe Investitionen im Bereich Kanalnetz und Kläranlage für einen nachhaltigen Substanzerhalt erforderlich, um eine zuverlässige Abwasserentsorgung zu gewährleisten.
Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren, das bedeutet, dass Überdeckungen bzw. Unterdeckungen in den folgenden Jahren auszugleichen sind.
