Das KUW hat seine Abwassergebühren letztmalig im Jahr 2011 angepasst. Immer strengeren Vorgaben im Wasserrecht (Einleitungsgenehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnisse, etc.) erfordern stetige Investitionen im Kanalnetz sowie in den Kläranlagen. Vor allem der Betrieb der Kläranlagen ist sehr energieintensiv, so dass sich die hohen Energiekosten auch hier deutlich bemerkbar machen. Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Gebühren kostendeckend zu kalkulieren, das bedeutet, dass Überdeckungen bzw. Unterdeckungen in den folgenden Jahren auszugleichen sind.