Die Grundgebühr wird pro Trinkwasserzähleranschluss (Grundlage für Abwassermenge) erhoben. Mit der Grundgebühr soll ein Teil der sogenannten Fixkosten (z. B. Abschreibungen, Zinsen, Personalkosten) bei der Schmutzwasserbeseitigung abgerechnet werden. Die Benutzungsgebühren werden unterteilt in den Transport zur Kläranlage (Benutzungsgebühr des öffentlichen Kanalnetzes) und in die Abwasserreinigung in den Kläranlagen (Benutzungsgebühr für die Abwasserreinigungsanlagen).