Im Gegensatz zu Haushaltsgeräten wird bei PV-Anlagen elektrische Energie erzeugt und nicht aus dem Netz bezogen. Durch diese Stromquelle wird Strom „rückwärts“ in die Elektroinstallation
eingespeist. Dadurch kann sich die Belastung im Stromkreis unzulässig erhöhen und eine Brandgefahr darstellen. Sicherung bzw. Leitungsschutzschalter sind nicht in der Lage, diese Gefahr rechtzeitig zu erkennen. Zudem gibt es eine weitere potentielle Gefahrenquelle: An den Kontaktstiften des Steckers der steckerfertigen PV-Anlage steht eine gefährliche berührbare Spannung an, da das Solarmodul nicht abgeschaltet werden kann. Deshalb ist es in Deutschland nicht zulässig über einen haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker Energie in einen elektrischen Stromkreis
einzuspeisen. Durch diesen Sachverhalt sind normativ besondere Maßnahmen zur Sicherheit gefordert:

  • Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung oder einen Festanschluss erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
  • Die maximal anschließbare Leistung der Anlage ist abhängig vom Leiterquerschnitt der vorhandenen Zuleitung und von der Strombelastbarkeit der Steckvorrichtung.
  • Die vorhandene Schutzkontakt-Steckdose muss von einer Elektrofachkraft gegen die vorgenannte Steckvorrichtung ausgetauscht werden.

Weiterhin sind durch die Elektrofachkraft folgende Punkte sicherzustellen:

  • Überprüfung des Stromkreises in den eingespeist werden soll
  • Prüfung bzw. eventuelle Anpassung der Absicherung bei Verwendung eines bestehenden Stromkreises
  • Die Installation eines FI Schutzschalters ist im betreffenden Stromkreis zu prüfen
  • Dauerhafte Kennzeichnung der speziellen Energiesteckdose und des Einspeisestromkreises