Durch die Gesetzesnovellierung wird festgelegt, dass zukünftig auf sämtliche Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie mit einer Nennleistung ab 100 Kilowatt sowie sonstige schaltbare Anlagen zurückgegriffen werden kann, um absehbare Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. Bislang lag die Leistungsgrenze bei 10 MW. Dadurch bekommen die Verteilnetzbetreiber eine zusätzliche Rolle. Für die Stadtwerke Warburg bedeutet das, dass wir zukünftig mit rund 45 Anlagen am Redispatch teilnehmen. Unsere Aufgabe verändert sich weg von Notfallmaßnahmen hin zur Ermittlung und Behebung von Engpässen auf Basis von Prognosen. Für die Engpassbehebung ist eine intensive Abstimmung zwischen den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern notwendig.
Das derzeit praktizierte Einspeisemanagement (EISMAN) gemäß § 14 Abs. 1 EEG wird durch den Redisptach 2.0 abgelöst.