Nein. Die Abwassergebühren werden in einer sachgerechten Grundlagenermittlung und nach den gesetzlichen Kalkulationsvorschriften, welche das KAG vorgibt, ermittelt. Die Gebührenkalkulation wurde durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt. Es findet keine Quersubventionierung anderer Bereiche statt.